Aussetzung des Zins- und Tilgungsleistung für den Mikrokredit Brandenburg
Die Aussetzung der Zins- und Tilgungsleistung für den Mikrokredit Brandenburg kann ab sofort für sechs Monate beantragt werden. Das Förderprogramm Mikrokredit finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,
- bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt
- die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben
- bei denen sich die bestehende oder zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet
- deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.
Die Darlehnsbeträge reichen von mind. 2.000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben.