Baustaub
Kuznechik_shutterstock

Baustaub: Ab 2019 strengere Arbeitsplatzgrenzwerte

Staub gehört für viele Handwerker zur Arbeit dazu. Doch er stellt auch eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Der Arbeitsplatzgrenzwert für sehr feine Stäube wurde deshalb verschärft. Noch gilt eine Übergangsfrist für die sogenannten A-Stäube. Doch sie läuft Ende 2018 aus.

Maler, Steinmetze, Schreiner und viele andere Handwerker sind sehr oft von Staub umgeben: Staub ist gefährlich, dass zeigt die Statistik. Anerkannte Berufskrankheiten durch Stäube sind noch immer unter den Top 10.

Mit dem Ziel, Gesundheitsrisiken durch Stäube zu reduzieren hat das Bundesarbeitsministerium den Arbeitsplatzgrenzwert für die einatembaren Stäube (E-Staub) und die noch feineren, alveolengängigen Stäube (A-Staub) – das sind vergleichsweise feine Stäube, die bis in die Lungenbläschen gelangen – gesenkt. Zwar gilt noch bis zum 31. Dezember 2018 eine Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2019 jedoch gilt auf allen Baustellen und für alle Gewerke ein verbindlicher Grenzwert von 1,25 mg/m³ für E- und A-Stäube.

Es gilt also die verpflichtenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu kontrollieren. Dazu gehört die Vorgabe, dass Maschinen, die auf einer Baustelle zum Einsatz kommen, eine Absaugung besitzen oder der Staub oder das trockene Fegen durch Anfeuchten oder Absaugen ersetzt werden.

So arbeiten Sie staubarm

1. Staubarme Materialien: Anstelle anmischbarer pulvriger Massen gibt es Granulate oder fertig angemischte Mörtel und Spachtelmassen.
2. Staubarme Verfahren: Möglichst Nass- oder Feuchtbearbeitungsverfahren anwenden.
3. Sofort absaugen: Staub schon an der Entstehungsstelle absaugen; bei Trennschleifern, Schlitz- und Putzfräsen oder Schleifgeräten nur geprüfte Systeme verwenden.
4. Arbeitsräume lüften: Bei hohen Staubbelastungen Lüftungsgeräte mit Abluftfilterung verwenden.
5. Regelmäßige Wartung: Maschinen und Geräte zur Stauberfassung regelmäßig prüfen und warten, Filter und Absaugleistung kontrollieren.
6. Staub niederschlagen: Staub durch Wasser niederschlagen, zum Beispiel bei Abbrucharbeiten.
7. Richtig reinigen: Arbeitsplätze und -räume regelmäßig mit Staubsauger oder Kehrsaugmaschine reinigen; nicht trocken fegen oder abblasen.
8. Aufwirbeln oder Ausbreiten verhindern: Staubablagerungen oder Schutt sofort beseitigen.

 Mehr Informationen

www.bgbau.de/praev/schwerpunktthemen/staubarm-bauen



Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de