Dieselverbot 2018
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Berliner Verwaltungsgericht ordnet Diesel-Fahrverbote an

Berlin muss in mehreren Straßen ein Diesel-Fahrverbot einführen. Dies hat das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt am Dienstag entschieden. Demnach werden elf Streckenabschnitte auf acht Straßen für Diesel bis zur Schadstoffklasse 5 gesperrt, wie der RBB berichtet.

Laut Urteil muss der Senat ein Fahrverbot auf elf Streckenabschnitten anordnen. Dies gelte für Pkw und Lkw mit Motoren der Abgasklassen Euro 1 bis Euro 5. Ausnahmen von den Fahrverboten für Anwohner und Handwerker müssten allerdings geprüft werden. Das Land Berlin habe Zeit bis zum kommenden März, um die Anordnung zu beschließen. Zwei bis drei Monate später, also zwischen Ende Mai und Ende Juni 2019, sollen die Verbote umgesetzt werden.

"Wie jedem Bürger, so ist auch dem Handwerk eine gesunde Umwelt unverzichtbar. Maßnahmen zur Luftreinhaltung dürfen aber unseren Betrieben keinesfalls die Geschäftsgrundlage nehmen. Handwerker müssen täglich ihre Kunden erreichen und benötigen dazu Transportmöglichkeiten. Anders können sie die Baustellen mit Material und Werkzeugen einfach nicht beliefern. Lastenräder, die Berlin manchmal ins Spiel bringt, sind jedenfalls keine Lösung", sagte HWK-Präsident Peter Dreißig. 

Geschätzt 1.700 südbrandenburgische Handwerksbetriebe arbeiten täglich in Berlin. Insbesondere Bau- und Ausbaubetriebe, also Maurer, Zimmerer, Metallbauer, Dachdecker, Elektroniker oder Heizungsspezialisten sind in der Hauptstadt aktiv.

"Die Handwerksbetriebe haben ihre Fahrzeuge im guten Glauben an die Einhaltung der gültigen Abgasnormen erworben. Soweit Fahrverbote aus Gründen des Gesundheitsschutzes als letztes Mittel Realität werden, bedarf es Übergangsregelungen für Handwerksbetriebe. Eine kurzfristige Nutzungsbeschränkung durch Fahrverbote käme einer Enteignung gleich", so der Bäckermeister.

Fahrverbote auf acht Straßen

Betroffen in Berlin sind die Leipziger Straße, die Reinhardtstraße, die Brückenstraße, die Friedrichstraße, der Kapweg, Alt Moabit, die Stromstraße und die Leonorenstraße. Bei diesen Straßen kann die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach eigenen Angaben nicht sicher von einer Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bis zum Jahr 2020 ausgehen.

Darüber hinaus muss der Senat für insgesamt 15 Kilometer Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) prüfen, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Einhaltung des Grenzwertes erforderlich sind.

Michel Havasi

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