Bürokratieabbau
HWK Cottbus

Betriebe sollen künftig Daten nur noch einmal meldenBundestag beschließt Unternehmensbasisregister

Bürokratie: Aktuell gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, wie das Handelsregister oder Steuerdaten. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt üblicherweise nicht. Zudem existiert keine einheitliche Identifikationsnummer, sondern es gibt viele Nummern parallel. Das soll sich bald ändern.

Der Deutsche Bundestag hat das Basisregister für Unternehmensstammdaten (UBRegG) auf den Weg gebracht. Unternehmen sollen künftig ihre Daten nur noch einmal nennen müssen – alle Behörden können dann darauf zugreifen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt.

Das Register wird alle Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen. Zudem schafft das Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer dient die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer).

Nach dem Aufbau des Registers und der Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer müssen Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten nur noch einmal melden, alle angeschlossenen Behörden können dann die Daten abrufen. Mehrfach-Meldungen entfallen damit für die Unternehmen, Mehrfach-Abfragen für die Behörden.