Symbolbild Testen Corona
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Unternehmen müssen Tests anbieten / Kritik aus dem HandwerkBundesweite Notbremse soll kommen

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, sollen dort künftig bundeinheitlich festgelegte, zusätzliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen bremsen. Darauf hat sich das Bundeskabinett verständigt. Der Bundestag muss noch zustimmen, der Bundesrat mit den einzelnen Ländern wird hingegen nur beteiligt.



Folgende Maßnahmen sieht die Notbremse unter anderem vor:

  • Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.


  • Öffnungen von Geschäften: Grundgedanke ist, dass die verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen sichergestellt bleiben soll. Offenbleiben können demzufolge der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Voraussetzung bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht. 
  • Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.


  • Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 21 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat, zum Beispiel arbeitet, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie tragen dazu bei, das Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.


  • Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Die Reduzierung von Kontakten - damit auch privaten Kontakten - ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen.  Trotzdem soll keiner einsam bleiben. Daher sind Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich - Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.


  • Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 200: Das Infektionsgeschehen macht nicht vor der Schultür halt. Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist es daher richtig, auch hier zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Bei einer Inzidenz über 200 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.


Unternehmen müssen Tests anbieten

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Mit einer Änderung der Arbeitsschutzverordnung werden Arbeitgeber nun jedoch verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten.

Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Ebenso wenig ist eine Bescheinigungspflicht (Dokumentation) über das Testergebnis vorgesehen.



 Alle Informationen zu Testangeboten in Südbrandenburg sowie zu Herstellern von Selbststests finden Sie unter  www.hwk-cottbus.de/testen



Die bisher geltenden Maßnahmen bleiben weiter bestehen:

  • Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen,
  • Homeoffice, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen,
  • Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen,
  • das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt und
  • die Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten.

Mit der Änderung wird die Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert.



 Der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisiert die Testpflicht für Unternehmen. Präsident Hans Peter Wollseifer erklärt:

"Die jetzt beschlossene gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten Tests anzubieten, ist das falsche Signal und belastet unsere Handwerksbetriebe zusätzlich in einer für sie ohnehin schwierigen Lage.

Diese gesetzgeberisch unnötige Aktion ist der Versuch, die beim Staat liegende Verantwortung für die Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft zu verlagern. Wir brauchen in dieser Situation jedoch keine Misstrauenskultur, sondern richtig wäre der gemeinsame Schulterschluss gewesen.

Unsere Betriebe testen bereits jetzt freiwillig in großem Umfang und dort, wo es noch nicht der Fall ist, liegt das mehrheitlich daran, dass nicht ausreichend Test-Kits beschafft oder geliefert werden können. Dafür aber jetzt Betriebe abzustrafen, ist unangemessen und stellt einen Vertrauensbruch gegenüber dem bereits unter Beweis gestellten großen Einsatz der Betriebe bei der Infektionseindämmung."



Wollseifer: Keinesfalls darf die Bundes-Notbremse dazu führen, dass bislang gültige Regelungen hinfällig werden. Kleine Ladengeschäfte mit Thekenverkauf, wie sie beispielsweise in den Lebensmittelhandwerken die Regel sind, müssen weiter auch ohne starre Quadratmetervorgabe offen bleiben, solange sie zwischen den Kunden einen Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten.

Dem Kfz-Handwerk mit seinen ausgefeilten Hygienekonzepten muss endlich eine Öffnung seiner großflächigen Autohäuser erlaubt werden.



 Hier geht es zum Corona-Beraterteam der Handwerkskammer Cottbus.