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Keine Änderungen bis 24. NovemberCorona-Infektionsschutzverordnung in Brandenburg verlängert

Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird ohne Änderungen bis einschließlich 24. November 2022 verlängert. Das hat das Kabinett in einem heute beendeten schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen.

Damit gilt in Brandenburg weiterhin zum Beispiel eine Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften sowie von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Per Infektionsschutzgesetz gelten zudem bundesweit die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, Masken- und Testnachweispflichten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen; Patientinnen und Patienten müssen weiterhin in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen.

Das Kabinett hatte sich am 13. September auf ein Eckpunktepapier zur Abwehr der Corona-Pandemie im Herbst/Winter 2022/2023 verständigt. Es enthält Schutzziele und Leitlinien sowie Maßnahmen für verschiedene Szenarien. Hierbei wurden Parameter zur Bewertung der infektiologischen Lage festgelegt.

Maßgeblich für die Beurteilung der pandemischen Lage sind der Anteil freier betreibbarer Intensivbetten (unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung), die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner) sowie die Zahl der COVID-19-Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern. Für die Sieben-Tage-Inzidenz gibt es keine Festlegung eines Schwellenwertes mehr, da die SARS-CoV-2-Varianten unterschiedliche Krankheitslasten hervorrufen. Die Sieben-Tage-Inzidenz bleibt aber weiter ein wichtiger Grundparameter für das Infektionsgeschehen im Allgemeinen.