Kosmetik

Bund will Umsatzausfälle bis 75 Prozent zahlenCorona-Regeln verschärft: Kosmetikstudios müssen ab 2. November schließen

Kosmetikstudios und Restaurants sollen schließen, Schulen und Kitas bleiben offen: Ab 2. November sollen die neuen Regelungen im Kampf gegen Corona gelten, auf die sich Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten geeinigt haben.

Die neuen Regeln sollen zunächst bis Ende November gelten. Nach 14 Tagen ist erneut eine Konferenz vorgesehen, um die Entwicklung zu bewerten. Die Landesregierung wird am Freitagnachmittag (30. Oktober) die Corona-Umgangsverordnung in einer Sondersitzung aktualisieren. Damit sollen die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in Landesrecht umgesetzt werden, wie die Staatskanzlei ankündigte. 



Vereinbarte Maßnahmen

1. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, z.B. podologische Behandlungen, bleiben möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

2. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

3. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

4. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

5. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen. 

6. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

7. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche
Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

8. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

9. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Das betrifft nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks auch den Vor-Ort-Verzehr in gastronomischen Bereichen von Bäckereien und Konditoreien. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.



Unterstützung für die Wirtschaft geplant

1. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.

2. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst

3. Auch in der Pandemie soll in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglicht werden. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen.

Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.

 Ansprechpartner

Die Handwerkskammer Cottbus bemüht sich, so schnell wie möglich alle relevanten Informationen zu bekommen. Das betrifft unter anderem Informationen zu den angepassten Hygieneregeln, zur Zahlung der Umsatzausfälle durch den Bund sowie zu weiteren Finanzhilfen. Alle Infos unter: www.hwk-cottbus.de/corona



Corona-Hotline: 0355 7835-444

Hier ist die erste Anlaufstelle. Ist kein Berater verfügbar, wird ihr Anliegen aufgenommen. Sie bekommen so schnell wie möglich eine Antwort.



Corona-Betriebsberatung

Unser Team steht ihnen für alle Fragen zu betriebswirtschaftlichen Themen zur Verfügung.

Hier geht es zu den Beratern.



Rechtsberatung

Hier bekommen Sie alle relevanten Informationen zu Verordnungen, zum Arbeitsrecht, Arbeitsschutz usw. 

Hier geht es zur Beratung



 Statement Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Es ist gut, dass Bund und Länder einen pauschalen Wirtschafts-Lockdown erkennbar vermeiden wollten, gleichwohl ist das nicht durchgängig gelungen und ein harter und bitterer Tag für viele Handwerksbetriebe. Die großen Anstrengungen und Investitionen vieler Betriebe in den vergangenen Monaten, mit ausgeklügelten Hygienekonzepten Kunden und Mitarbeiter zu schützen, hätten mehr Anerkennung verdient.


Manche Handwerksbereiche sind teils unmittelbar, teils mittelbar von den nun anstehenden Schließungen substanziell betroffen. Das gilt etwa für die Lebensmittelhandwerke im Hinblick sowohl auf ihr gastronomisches Angebot als auch ihre Dienstleistungen im Veranstaltungs- und Messebereich. Im Messebereich sind insbesondere Messe- und Ladenbauer betroffen. Die Kosmetiker unterliegen den Schließungsvorgaben für personenbezogene Dienstleistungen.


Das neuerliche Herunterfahren des Gastronomie- und Hotelleriebereichs hat negative Konsequenzen für Textil- wie auch Gebäudereiniger. Für Privatbrauereien wird mit der Gastronomie ihr wesentlicher Absatzkanal verschlossen."


 Hintergrund

Hintergrund für die geplanten Maßnahmen ist die stark gestiegene Zahl der täglich festgestellten Neuinfektionen. Die Gesundheitsämter meldeten nach Angaben des Robert Koch-Instituts von Mittwochmorgen 14.964 Corona-Neuinfektionen binnen einem Tag. Merkel rechnete nach Informationen des SPIEGEL bei der Videokonferenz vor, wenn es keine Reduzierung der Kontakte gebe, sei man binnen einer Woche bei 28.000 Infektionen pro Tag.



 Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundesländer