Konjunktur Frühjahr 2018, Baustelle von oben
HWK Cottbus

Corona-Schutz: Diese Regeln gelten jetzt für den Bau

Corona: Die Berufsgenossenschaft (BG) Bau hat einen branchenspezifischen Arbeitsschutzstandard entwickelt, der Arbeitgebern im Baugewerbe zeigt, wie sie das Ansteckungsrisiko minimieren können bzw. müssen.

In Sachen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz kommt den Arbeitgebern dabei eine besondere Rolle zu. Schon vor der Corona-Krise waren sie verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze vorzunehmen und die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Gefahrenlage verändert, die Schutzmaßnahmen mussten und müssen entsprechend angepasst werden.

Konkrete Vorgaben gab es in den ersten Wochen jedoch nicht.  Mitte April veröffentlichte das Bundesarbeitsministerium dann einen SARS-CoV-2-Ar­beits­schutz­stan­dard, der Arbeitgebern vorgibt, welche Maßnahmen sie verbindlich umsetzen müssen. Dieser wurde nun seitens der BG Bau für die Betriebe der Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen konkretisiert. "Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz", so die BG Bau in einer Pressemitteilung. Arbeitgeber müssten den Arbeitsschutz neu organisieren und Schutzmaßnahmen anpassen.

So müssen Baubetriebe den Arbeitsschutz anpassen

Die Arbeitsschutzorganisation betrifft verschiedene Maßnahmen, unter anderem:

  • ein Maßnahmenkonzept zur Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen erstellen
  • aktive Kommunikation im Betrieb sicherstellen, so müssen etwa Mitarbeiter zu den Hygieneregeln unterwiesen und eine Corona-Ansprechperson benannt werden
  • individuelle Maßnahmen zum Schutz von Risikogruppen vereinbaren
  • Umgang mit Verdachtsfällen auf COVID-19-Erkrankungen regeln
  • Abstimmung der Betriebe auf einer Baustelle koordinieren, so müssen etwa ein interner Koordinator benannt, die Baustellenordnung ergänzt und eine Liste der Personen vor Ort geführt werden

Die Schutzmaßnahmen umfassen Aktualisierungen hinsichtlich:

  • der Betriebsstätte und der Schutzabstände, u.a. 1,5 Meter Abstand halten und Anzahl der Personen am selben Ort begrenzen
  • der Arbeitsorganisation, so sollten etwa Besprechungen und Kundengespräche bevorzugt als Telefon-, Videoanruf oder Video-Chat durchgeführt werden
  • der Arbeitszeit- und Pausengestaltung, so sollten diese möglichst versetzt stattfinden
  • der Hygiene, etwa hinsichtlich Arbeitskleidung und Handhygiene
  • der Arbeitsmittel, so sollte beispielsweise Werkzeug möglichst personenbezogen verwendet oder zumindest regelmäßig gereinigt werden
  • der Aufbewahrung von Arbeitskleidung und der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • des Mund-Nasen-Schutzes und der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen bzw. nicht einhaltbaren Schutzabständen sollen den Beschäftigten etwa Mund-Nasen-Masken bereitgestellt und von diesen getragen werden. Auch eigene Behelfsmasken der Arbeitnehmer sind zulässig.
  • der Sammelunterkünfte, die besonderen Schutzmaßnahmen unterliegen


 Den vollständigen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe stellt die BG Bau finden Sie hier als Download.







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