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ILB gewährt Aussetzung der Tilgung bis Mitte 2021Corona-Stundung für Brandenburg-Kredite

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gewährt für die Brandenburg-Kredite Mittelstand (BKM), Gründung (BKG) und Ländlicher Raum (BKLR) "Corona-Stundungen". "Tilgungsaussetzungen können weiterhin bis zum 30.06.2021 gewährt werden, auch für Darlehen, die bereits eine Tilgungsaussetzung erhalten haben", heißt es von der ILB.

Die Aussetzung von Zinsleistungen ist nicht möglich. Die ILB bittet um die Einreichung eines formlosen Antrages zur Tilgungsaussetzung mit folgenden Angaben (gerne auch per E-Mail oder Fax bzw. über das FGCenter):

  • Grund: "Corona-Pandemie"
  • Beginn (erste Rate) und Ende (letzte Rate) der gewünschten Tilgungsaussetzung
  • Angaben zur Rückzahlung:
    • Verteilung auf die Restlaufzeit
    • Ballonrate (Zuschlag auf die Schlussrate)
    • Verlängerung der Laufzeit (nur möglich, sofern die Höchstlaufzeit noch nicht erreicht ist)

Eine rückwirkende Tilgungsaussetzung bzw. Rückerstattung ist nicht möglich. Die Anträge auf Tilgungsaussetzung sind immer bis zum 15. des jeweiligen Monats einzureichen. Später eingereichte Anträge können erst für die darauffolgenden Fälligkeitstermine berücksichtigt werden.

Anträge auf Tilgungsaussetzungen nimmt die ILB bis spätestens 15.06.2021 entgegen.