22 Ausbildungskalender Serie
HWK Cottbus

Serie (22): "Ihr Ausbildungsberater informiertDas Ausbildungsnachweisheft

Lästig, unbeliebt und gefürchtet – klar, die Rede kann nur vom „Berichtsheft“/Ausbildungsnachweisheft sein.

Bei der Führung des Ausbildungsnachweisheftes beschreibt der Lehrling mit kurzen berufsspezifischen Formulierungen die täglich ausgeführten Arbeiten und Lehrinhalte. Pflichten daraus ergeben sich für beide Vertragsparteien, die im Berufsbildungsgesetz (BBIG §14) geregelt sind.

Im Zeitalter der Digitalisierung tritt mehr und mehr auch das „elektronische“ Ausbildungsnachweisheft in den Vordergrund. Das Führen eines elektronischen Ausbildungsnachweises ist in diesem Beschluss erstmals geregelt. Jedoch  bleibt der Grundsatz, dass die Form des Ausbildungsnachweisheftes nicht vorgeschrieben ist, weiterhin erhalten. Sie können also wählen! Erstmals werden Sie damit konfrontiert, wenn Sie einen Berufsausbildungsvertrag abschließen, denn da müssen Sie ankreuzen, wofür Sie sich entscheiden.

Der Ausbildungsbetrieb …

  • ist verpflichtet, jedem Lehrling ein „Berichtsheft“/Ausbildungsnachweisheft kostenlos zur Verfügung zu stellen
  • muss den Lehrling zur regelmäßigen Führung anhalten und ihm während der Ausbildungszeit Gelegenheit dazu geben
  • ist verpflichtet, das Ausbildungsnachweisheft mindestens monatlich durchzusehen

Der Lehrling …

  • ist verpflichtet das Ausbildungsnachweisheft regelmäßig, mindestens wöchentlich zu führen
  • muss im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur Gesellen/Abschlussprüfung beim zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen

Hinweis …

  • Ein unvollständiges bzw. fehlendes Ausbildungsnachweisheft kann eine Nichtzulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung zu Folge haben (§ 36 Abs.1Nr. 3 HWO)
  • Im Streitfall ist das Ausbildungsnachweisheft einziger Nachweis darüber, dass die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
  • das Ausbildungsnachweisheft wird Eigentum des Lehrlings und somit übergeben Sie Ihrem Lehrling bei Ausscheiden aus dem Betrieb das Heft

Um Ihnen die Handhabung mit dem Ausbildungsnachweisheft im Ausbildungsalltag zu erleichtern hat die Handwerkskammer Cottbus auf der Grundlage einer Hauptausschussempfehlung des Bundesinstitutes für Berufsausbildung (BiBB), eine Empfehlung zum Führen von Ausbildungsnachweisen durch den Berufsbildungsausschuss verabschiedet. 

Hier finden Sie den Beschluss.



 Ansprechpartner





Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de



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