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Die wichtigsten Änderungen nach der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes

Am 1. Januar 2020 trat das novellierte Berufsbildungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wird erstmalig eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung (MAV) für Auszubildende in ganz Deutschland eingeführt. Über diese als auch weitere wichtige Auswirkungen der Gesetzesänderungen, die Sie als Ausbildungsbetrieb (Ausbildender) wissen und beachten müssen, informieren wir Sie hiermit.

In dem pdf-Dokument haben wir die Antworten zu folgenden Themen zusammengestellt:

  • Vergütung und Mindestausbildungsvergütung
  • Pflicht des Ausbildenden zur Bereitstellung von Fachliteratur
  • Pflicht zur Freistellung, Anrechnung
  • Teilzeitberufsausbildung
  • Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • Berufsschulnote auf dem Prüfungszeugnis

Hier geht es zu den Antworten.

 Ansprechpartner

Unsere Ausbildungsberater stehen für Ihre individuellen Fragen gern zur Verfügung. Nutzen Sie bitte auch unsere Workshop-Angebote für Ausbilder. Hier geht es zu den Terminen.





Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de