Corona Frau mit Maske
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Eigenkapitalzuschuss: Neuerungen bei den Corona-Wirtschaftshilfen

Für Unternehmen, die besonders schwer von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, wurde ein ergänzendes Hilfsinstrument beschlossen.

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III wird ein Eigenkapitalzuschuss eingeführt, den Unternehmen zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III erhalten können, wenn der Umsatzeinbruch für drei oder mehr Monate - im Zeitraum Nov. 2020 bis Juni 2021 - mindestens 50% betragen hat. In diesem Fall können bis zu 40 % der in der Überbrückungshilfe III förderfähigen Fixkosten zusätzlich als Eigenkapitalzuschuss beantragt werden.



Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 ProzentHöhe des Zuschlags
1. und 2. MonatKein Zuschlag
3. Monat25 Prozent
4. Monat35 Prozent
5. und jeder weitere Monat40 Prozent

Hintergrund sind u.a. die Hinweise des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Handwerkskammern, dass nach so langer Zeit des Lockdowns eine einfache Deckung der Fixkosten nicht ausreichend ist und dass zur Substanzerhaltung der Unternehmen zusätzliche Hilfe notwendig ist.

Darüber hinaus wurden auch andere Verbesserungen der bestehenden Überbrückungshilfen III beschlossen. So wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Auch erhalten Unternehmen und Soloselbstständige ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung. So kann die im Einzelfall günstigste Hilfe aufgrund des unsicheren Verlaufs der ökonomischen Entwicklung nachträglich bestimmt werden.

 Alle Informationen zum Eigenkapitalzuschuss im Rahmen der Überbrückungshilfe  finden Sie hier.



 Alle Informationen zu den Wirtschaftshilfen finden Sie auf der Sonderseite des  Bundesfinanz- und des Bundeswirtschaftsministeriums.



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