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Eigenleistung: Wenn der Bauherr mitarbeiten will

Um die Kosten für Handwerksleistungen niedrig zu halten, möchte manch ein Bauherr mitarbeiten. Mit guter Organisation kann durchaus auch der Handwerker von dem Deal profitieren. Doch wer haftet dann für das Werk? Und was gilt, wenn es zu einem Unfall auf der Baustelle kommt?

Vor allem junge Leute sind es, die sich ein Eigenheim gekauft haben und dann Geld sparen wollen, wenn sie Teile der anfallenden Arbeiten selbst übernehmen, wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt. Und das ist angesichts des aktuellen Bau- und Sanierungsboom häufig. Auch im Internet findet man derzeit nicht wenige Anzeigen von Handwerkern im Bau- und Ausbaugewerbe, die in ihrem Portfolio erwähnen, dass die Integration von Eigenleistungen durchaus möglich ist. Doch es gibt einige Punkte, auf die Unternehmer achten müssen, wenn eine solche Zusammenarbeit mit dem Kunden reibungslos funktionieren soll. 

Eigenleistung von Kunden: Zeit und Geld sparen

Zwei Vorteile habe der Unternehmer, wenn er Eigenleistungen des Kunden einplane. Zunächst könne er Zeit sparen. Kunden übernehmen vor allem einfache, aber zeitintensive Arbeiten. Schlitze schlagen wie bei Elektoinstallationen zählt dazu, in anderen Gewerken können es Vorarbeiten wie Türpfosten aushebeln oder schlichte Aufräumarbeiten sein. Übernimmt der Kunde diese Posten, hat der Unternehmer mehr Zeit für anspruchsvolle Arbeiten und kann mehr Aufträge übernehmen.

Der zweite Vorteil zeigt sich im Preis. Klammert der Unternehmer die zeitintensiven Arbeiten aus, spart der Bauherr Geld. Zudem gibt er dem Kunden das gute Gefühl, etwas am eigenen Heim selbst gemacht zu haben. Da geht es auch um einen psychologischen Effekt. Die Kunden sind stolz, wenn sie sagen können, dass sie die Leistung selbst erbracht haben – mit etwas Hilfe des Fachbetriebs.

Eigenleistung: Klare Absprachen wichtig 

Damit die Zusammenarbeit funktioniert, muss der Unternehmer für klare Absprachen sorgen. In seinem Angebot hält er detailliert fest, welche Arbeiten er erledigt und welche der Kunde. Am besten fügt er hierzu einen separaten Teil an. Sofern der Baustellenfortschritt von den Eigenleistungen des Kunden abhängt, sollten schon im Angebot Termine festgehalten sein beziehungsweise eine Klausel, dass der Unternehmer nicht für Verzögerungen haftet, wenn sie der Kunde zu verantworten hat.

Auch die Fragen nach Haftung und Gewährleistung sollten die Parteien vertraglich festhalten. Was passiert, wenn der Kunde aus Versehen eine Leitung anbohrt? Wer ist verantwortlich, wenn sich der Kunde bei den Arbeiten verletzt? Vor allem, wenn der Kunde selbst Unternehmer ist, sollten die Parteien schriftlich fixieren, dass die Eigenleistungen kein Subunternehmerverhältnis begründen.

Material kommt vom Handwerker

Elektromeister Hartmut Raff hat für all diese Punkte praktikable Lösungen gefunden. Seine Vorgaben beginnen beim Material. "Das liefern wir", stellt der Unternehmer aus Leinfelden-Echterdingen klar. Dann weist er den Kunden sehr genau ein. "Wir zeichnen alles an und erklären, was von wo nach wo verlaufen soll." Dann darf der Kunde loslegen, aber Raff bleibt dicht an ihm dran. "Wir machen fortlaufende Kontrollen. So können wir die Gewährleistung bieten und im Notfall reingrätschen", sieht der 52-Jährige die Zusammenarbeit sportlich.

Wenn der Betrieb am Ende alles durchgemessen hat, unterschreibt Raff für das Objekt. Den Umgang mit den Kunden empfindet Raff als unkompliziert. "Der Kunde will ja die Hilfe. Und ob ich das einem Azubi erkläre oder dem Kunden, macht keinen Unterschied."

So, wie das Angebot bei Eigenleistungen des Kunden sehr detailliert sein sollte, muss auch die Rechnung diese Punkte aufgreifen. Wer nicht wie Raff die Gewährleistung für die Arbeiten seiner Kunden übernimmt, kann das an dieser Stelle klären, etwa so: "Der Kunde hat die Kabel selbst verlegt und trägt dafür sowie für mögliche Auswirkungen auf unsere Arbeiten Haftung und Gewährleistung."

Hartmut Raff hat mit den Eigenleistungen noch nie schlechte Erfahrungen gemacht, er nennt es eine Win-win-Situation: "Ich biete dem Kunden die Möglichkeit, selbst Hand anzulegen, und er hat eine vernünftige Installation, die vom Fachmann überprüft ist."