Ausbildungskalender_29_04_2019
HWK Cottbus

Serie (8): "Ihr Ausbildungsberater informiert"Einsatzmöglichkeiten von minderjährigen Lehrlingen auf Baustellen

Immer dann, wenn Sie Ihre Handwerkerleistungen beim Kunden vor Ort erbringen, kann es zwangläufig zu Problemen  mit der Organisation der Arbeitszeit kommen.  Denn es gilt der Grundsatz, dass alle Baustellen Ausbildungsort sind. Wenn also der minderjährige Lehrling mit auf die Baustelle muss gelten die Arbeitszeitregeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes und erst ab Volljährigkeit  die Regeln des Arbeitszeitgesetzes.

Für viele Baustellen-Gewerke ist deshalb der Spagat  zwischen praktischer Unterweisungspflicht und Einhaltung der gesetzlichen  Anforderungen immer wieder  eine große Herausforderung.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie als Ausbildungsbetrieb haben, um auf der sicheren Seite zu sein, haben wir für Sie zusammengestellt:

 Ansprechpartner





Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de



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