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Förderrichtlinie RENplus zur Senkung der CO2 Emissionen veröffentlicht

Im Amtsblatt des Landes Brandenburg vom 30. März 2016 wurde die Richtlinie RENplus veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist die Senkung der energiebedingten CO2 Emissionen im Land Brandenburg voranzubringen. Im Förderzeitraum bis zum Jahr 2020 stehen 115 Mio. Euro zur Verfügung.

Dabei sind u.a. folgende Investitionen förderfähig:
- Anlagen zur Energierückgewinnung und Nutzung der rückgewonnenen Energie
- Systeme zur kontrollierten Be- und Entlüftung mit Energierückgewinnung im Gebäudebestand
- Wärmepumpensysteme in technologischen Prozessen sowie zur Raumbeheizung im Gebäudebestand
- Verbesserung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien bei technischen Prozessabläufen und im Gebäudebestand
- Sorptionsanlagen bis zu einer Kälteleistung von 50 kW, die ihre Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) beziehungsweise solarthermischen Anlagen beziehen
- Speicherung erneuerbarer Energien zwecks Schaffung von Speicherkapazitäten durch Aus¬bau intelligenter Steuerungs- und Speichersysteme, unter anderem im Rahmen von Pilot- und Demonstrationsvorhaben
- intelligente Speicherlösungen im Bereich der E-Mobilität im Rahmen von Pilot- und Demonstrationsprojekten

Die Höhe der Förderung von bis zu 80 Prozent richtet sich nach dem Fördertatbestand sowie der Unternehmensgröße.

Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, die ILB und die ZAB laden gleichfalls gemeinsam zu einer ersten Informationsveranstaltung „RENplus 2014-2020“ am 15.04.2016 nach Potsdam, Steinstraße 104-106, ein. Diese Veranstaltung richtet sich am Nachmittag (ca. 12:00 – 14:30 Uhr) an Unternehmen. Anmeldungen können online über Veranstaltungen | ZAB Energie erfolgen.

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Axel Bernhardt

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