Symbolbild Krisenmanagement
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Förderung unternehmerischen Know-hows



Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch" zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Handwerkskammer Cottbus ist Regionalpartner bei der BAFA.

  • Ein Schwerpunkt im Rahmen dieses Programmes bilden Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Alter des Unternehmens.
  • Der Zuschuss zum Beraterhonorar kann dabei maximal 2.700,- Euro von insgesamt maximal 3.000,- Euro (Bemessungsgrundlage) betragen. Als Berater sind nur bei der BAFA registrierte Unternehmen mit entsprechendem Qualifikationsnachweis zugelassen.
  • Die Beratung muss in einem Zeitraum von sechs Monaten ab Befürwortung abgeschlossen und abgerechnet sein. Vor der Antragstellung muss ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner durchgeführt worden sein. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Als regionaler Ansprechpartner steht Ihnen die Handwerkskammer Cottbus (Abteilung Unternehmensberatung) zur Verfügung.

Anträge sind zu richten an:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 413
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1570
Telefax: 06196 908-1800