Factoring, Finanzierung, Unternehmensberatung
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Forderungsmanagement mittels Factoring

Als Factoring bezeichnet man den Verkauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Factoring-Gesellschaft (Factor). In der Regel übernimmt der Factor auch das gesamte Debitoren- (Forderungs-) Management sowie das Ausfallrisiko der Forderung.

Das Unternehmen erhält vom Factor unmittelbar nach erfolgter Rechnungslegung an den Kunden den Rechnungsbetrag abzüglich der vereinbarten Factoring-Gebühr. Dies verbessert die Liquidität des Unternehmens und entlastet die Bilanz. Allerdings müsen die Forderungen „einredefrei“, d.h. vom Endkunden in der Höhe nicht beanstandet sein. Durch die regelmäßig vereinbarte zusätzliche Übernahme des Debitorenmanagements kommt es beim Unternehmen zu Einsparungen im Verwaltungsaufwand. Natürlich muss hier die dafür zu zahlende Gebühr gegen gerechnet werden.

Die Vorteile des Factorings für den Unternehmer bestehen neben der Erhöhung seiner Liquidität, der Verringerung des Verwaltungsaufwandes weiterhin in der Verlagerung des Ausfallrisikos der Forderung auf den Factor. Die Verbesserung der Bilanz bewirkt, dass Kreditinstitute möglicherweise das Unternehmen mit einer höheren Bonitätseinstufung im Rahmen des Ratings versehen.

Nachteilig sind die vergleichsweise hohen Gebühren sowie in einigen Fällen ein möglicherweise beim Kunden auftretender Imageverlust. Die Zusammenarbeit mit einem Factoringunternehmen wird teilweise als Indiz für eigene Liquiditätsprobleme angesehen. Durch Vereinbarung eines sogenannten „stillen Factorings“ kann erreicht werden, dass dem Endkunden die Einschaltung des Factors nicht bekannt wird. In der Regel übernehmen Factoringgesellschaften Forderungen von Unternehmen mit einem bestimmtem Mindestumsatzvolumen.

Das Factoringverfahren ist daher für Betriebe mit einer aufwendigen Debitorenverwaltung und stark steigender Umsatzerwartung eine mögliche Finanzierungsalternative.

Weitere Informationen erteilt die Betriebsberatung Ihrer Handwerkskammer.