Fußball im Stadion
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Fußball-WM: So dürfen Sie werben?

Am 14. Juni 2018 beginnt die Fußballweltmeisterschaft in Russland. Wenn Sie ihre Produkte und Dienstleistungen im Kontext der WM vermarkten möchten, gibt es dabei einige Spielregeln zu beachten. Andernfalls kann es richtig teuer werden.

Die Vermarktung der kommerziellen Rechte, das heißt Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- und Ticketing-Rechte, liegen ausschließlich in den Händen der FIFA. Sie ist Inhaberin etlicher Schutzrechte, die im Zusammenhang mit dem 2018 FIFA World Cup™ verwendet werden.

Werbung mit der Fußball-WM

Eine Werbung unter Bezugnahme auf die Weltmeisterschaft (in allen Formen von Print- und digitalen Medien wie etwa gedruckte Publikationen, TV, Web, Mobil-Anwendungen, Apps und Social Media) kann zulässig sein, wenn die Werbeaussage rein beschreibend ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt. Es darf keine unlautere Rufausnutzung oder -beeinträchtigung, keine gezielte Behinderung und Herkunftstäuschung oder sonstige Verwechslungsgefahr bzw. Verknüpfung mit der FIFA hervorgerufen werden.

Beispiele für zulässige Werbung
- „Das Fußballfieber steigt, die Preise fallen: 20 Prozent auf alles während der WM“.
- „Fan-Wurst für 2,50 Euro“
- „Weltmeister-Produkt“

Nicht empfehlenswert ist
- Offizielle Marken/Logos und Embleme der FIFA oder Dritter ohne entsprechende Lizenz zu verwenden (sei es in der Printwerbung, sei es in der Verwendung als Apps oder sonstige mobile Services, Desktop-Wallpaper, auf Social-Media-Plattformen, etc.).
- Verwendung von FIFA-Merchandisingprodukte zur Schaufenstergestaltung.
- einen Hinweis, der den Eindruck erweckt, man sei offizieller Sponsor, Förderer, Unterstützer oder sonstiger Partner der FIFA. Gleiches gilt, wenn der Verbraucher davon ausgehen könnte, es handle sich um offizielle FIFA-Waren bzw. spezielle Weltmeisterschaft-Produkte (Merchandising-Produkte).

Was droht bei Verstößen

Wenn Unternehmen versuchen, das offizielle Emblem, das offizielle Maskottchen oder den Pokal für ihre eigenen kommerziellen Zwecke illegal zu nutzen, wird dies als „Ambush Marketing“ („Trittbrett-Fahrer“) bezeichnet. Hier drohen dem betroffenen Unternehmen Unterlassungs-, Beseitigung-, Auskunfts- und Schadensersatz-Ansprüche seitens der FIFA. Das kann schnell Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen.

 Weitere Informationen

www.fifa.com