Kasse
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Handwerk kritisiert: Fristverlängerung für Kassenumrüstung abgelehnt

Registrierkassen oder PC-Kassen müssen bis zum 30. September 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgerüstet werden – dabei bleibt es, teilte jetzt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit. Einen Aufschub – wie mehrfach vom Handwerk vehement gefordert wurde – gibt es nicht.

Den Betrieben sei es in der aktuellen Krisenphase nicht zuzumuten, jetzt Geld für Investitionen in die Hand nehmen zu müssen, das ihnen wegen der Corona-Einschränkungen in den Kassen fehlt, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke im Mai. Auf die Ablehnung durch das BMF reagiert er empört. Die Entscheidung sei weder sachlich nachvollziehbar noch sei sie in der gegenwärtigen Krisenlage gegenüber den Betrieben vermittelbar.

Die gesetzliche Pflicht zur Umrüstung der Kassensysteme gilt seit 1. Januar 2020. Ausnahmen greifen etwa für offene Ladenkassen sowie für jüngere Kassen, die nicht aufgerüstet werden können. Für alle anderen räumte der Gesetzgeber eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 ein. Grund war, dass zum Stichtag noch nicht ausreichend TSE auf dem Markt verfügbar waren. Ab Oktober besteht für Betriebe die Gefahr, dass Finanzbeamte ihre Buchhaltung als fehlerhaft beanstanden und im schlimmsten Fall die zu zahlende Steuerlast schätzen.

Allein im Bäckerhandwerk sind laut Branchenverband rund 11.000 Betriebe mit 46.000 festen und weiteren 15.000 mobilen Verkaufsstellen betroffen. Die Nachrüstung mit TSE ist für viele Bäckereien zeitlich kaum noch zu schaffen, warnt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Bäcker-Zentralverbandes. Die Lieferungen notwendiger Hard- und Software hätten sich infolge der weltweiten Pandemie verzögert, zudem konnten Schulungen zuletzt nur eingeschränkt stattfinden.

Schneider vermutet, dass nun viele Bäckereien aus den oben genannten Gründen einen individuellen Antrag zur Fristverlängerung gemäß § 148 Abgabenordnung stellen werden, wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt. 

Über diese müssen die Finanzämter jeweils einzeln entscheiden. Ein "unnötiger Mehraufwand" für Betriebe, Steuerberater und Finanzämter, schimpft ZDH-Generalsekretär Schwannecke. "Und das ausgerechnet in einer Phase, in der alle Kräfte sich auf einen erfolgreichen Neustart unserer Wirtschaft konzentrieren sollten."

Kritik übt er auch daran, dass die Zertifizierungsverfahren für Cloud-TSEs noch immer nicht zum Abschluss gebracht worden. Die vom Gesetzgeber angestrebte Technologieoffenheit könne so nicht in dem möglichen Maße eingeräumt werden, sagt Schwannecke. Weiterhin fehle es zudem an der Implementierung einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit für das Mitteilungsverfahren gemäß § 146a Abs. 4 AO durch die Finanzverwaltung, das gesetzlich seit dem 1. Januar 2020 vorgeschrieben ist. "Leider hat es den Anschein, dass mit zweierlei Maß gemessen wird", kritisiert Schwannecke.

 Hintergrund und Musterantrag

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) appelliert an die Finanzämter, unverhältnismäßige Härten abzuwenden und die dringend benötigte Rechtsicherheit herzustellen.

Um betroffene Betriebe zu unterstützen, stellt der ZDH einen Muster-Antrag als Orientierungshilfe zur Erstellung der eigenen Anträge bereit. 





 Ansprechpartner



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Axel Bernhardt

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