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Höhere Schwelle für Abschreibungen

Unternehmen und Selbstständige dürfen ab 2018 Schreibgeräte, Tablets, Smartphones oder Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abschreiben.

Die Schwelle für die Sofortabschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) wird damit zum ersten Mal seit 50 Jahren angehoben und gleich nahezu verdoppelt. Bislang lag die Schwelle bei 410 Euro (netto). Es kann sich also lohnen, geplante Anschaffungen ins neue Jahr zu verschieben.

Die alternative Poolabschreibung über fünf Jahre für Wirtschaftsgüter bleibt bestehen. Die neuen Grenzwerte des Sammelpostens liegen zwischen nach § 6 Abs. 2a EStG liegen zwischen 250 und 1.000 Euro. Die Grenze für die Aufzeichnungspflichten von GWG’s wird von 150 Euro auf 250 Euro angehoben.

Anja Kappa

Betriebsberaterin

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