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Ein Stromz¿hler in einem Haushalt. Versorgung mit Strom und Energie. Mit Euroscheinen.

Intelligente Stromzähler: Der verpflichtende Einbau kann beginnen

Per Gesetz sind intelligente Stromzähler – sogenannte Smart Meter – für Großverbraucher schon seit dem Jahr 2017 vorgeschrieben. 2020 steht die nächste Installationswelle an. Der verpflichtende Einbau kann jetzt starten, da nach langer Wartezeit nun endlich genug passende Geräte zertifiziert sind, wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt.

Standard sollten sie eigentlich teilweise schon sein bzw. war der Start des Einbaus für 2017 geplant – zumindest für diejenigen mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr. Doch über zwei Jahren mussten Stromkunden, Netzbetreiber und auch diejenigen, die die Geräte einbauen sollten, auf Fortschritte warten: Erst Mitte Dezember 2019 wurde der dritte Smart-Meter-Gateway zertifiziert und nun kann der verpflichtende Rollout starten.

Nach des Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) befinden sich einige weitere Smart Meter Gateways noch in der Zertifizierung; drei haben diese nun erfolgreich durchlaufen und sind bereit für den Einbau. Da das Gesetz vorgibt, dass mindestens drei Anbieter Geräte bereitstellen müssen, bis das sogenannte Rollout beginnen kann, hatte sich der erste verpflichtende Praxiseinsatz der neuen intelligenten Stromzähler lange verzögert.

Laut BSI soll die nach § 30 MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) gesetzlich vorgegebene Vorgehensweise hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards sicherstellen und den Wettbewerb zwischen den Herstellern gewährleisten. Dabei ist das Bundesamt jedoch auf die Zulieferung zahlreicher Dokumente durch die Hersteller angewiesen und kann auf den Ablauf der Verfahren nach eigenen Angaben nur bedingt Einfluss nehmen.

Mit welchen Kosten für Einbau und Betrieb muss man rechnen?

Es gibt eine gesetzliche Obergrenze für die Kosten des Einbaus und die Miete der Geräte, die die Netzbetreiber mit der Stromrechnung an ihre Kunden weitergeben. So schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Stromkunden, die mehr als 10.000 bis 20.000 Kilowattstunden verbrauchen maximal 130 Euro im Jahr bezahlen müssen. Wer zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden verbraucht, soll nicht mehr als 100 Euro jährlich zahlen müssen.

Die Obergrenzen richten sich nach dem Betrag, den man theoretisch sparen kann, wenn man durch den intelligenten Zähler einen besseren Überblick über den eigenen Stromverbrauch hat. Das hat eine Kosten-Nutzen-Analyse ergeben, die die Bundesregierung vor der Gesetzeseinführung in Auftrag gegeben hat.

Welches Gesetz regelt die neuen Pflichten?

Hinter den neuen Pflichten zur Nutzung der intelligenten Stromzähler steht das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende". Dieses richtet sich bei den Stromzählern nach Vorgaben der EU, die den Mitgliedstaaten vorschreibt, 80 Prozent der Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen auszustatten.

Im Gesetz enthalten ist ein Passus, der vorgibt, dass die genannten Zeitpunkte, ab denen die Pflichten greifen, daran geknüpft sind, dass die Geräte auch bereitstehen. Solange es also keine passenden Geräte gab, konnte das Gesetz nicht in der Praxis umgesetzt werden. Stromkunden können nun abwarten, bis sich ihr Messstellenbetreiber meldet.

 Zertifizierte Produkte - Intelligente Messsysteme

In der folgenden Liste finden Sie Zertifikate, deren Gültigkeitsdatum nicht abgelaufen ist oder die jünger als fünf Jahre sind.



 Hintergrund

Schon seit dem 1. Januar 2017 ist das Gesetz in Kraft, das den schrittweisen Einbau der neuen intelligenten Messsysteme vorschreibt. Verpflichtend wäre eine Installation seither aber nur für diejenigen, die mehr als 10.000 Kilowattstunden Strom jährlich verbrauchen – also Gewerbekunden, Industrie und Privathaushalte, die beispielsweise noch mit Nachspeicheröfen heizen. Außerdem sollen Besitzer von stromerzeugenden Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Nennleistung ein Messsystem im Auftrag ihres Netzanbieters eingebaut bekommen.

In einer zweiten Stufe gilt die Pflicht auch für Stromkunden mit einem Verbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden. Für sie greift die Pflicht seit dem Jahresbeginn 2020. Für all diejenigen, die einen noch niedrigeren Verbrauch haben, ist ein Einbau freiwillig oder kann auf Wunsch des Messstellenbetreibers erfolgen.

Einfordern kann den Einbau eines Smart Meters jedoch jeder von seinem Messstellenbetreiber (in der Regel der Stromnetzbetreiber). Genau dieser ist es auch, der auf die Stromkunden zukommen und den Einbau organisieren muss. Die Kosten dafür kann er allerdings auf sie umlegen – über eine jährliche Pauschale in der Stromkostenabrechnung, quasi als eine Art Gerätemiete und Kosten für den Einbau oder Wartung. Dabei ändert sich dann allerdings nur die Höhe der Kosten, denn auch heute schon sind die Zähler ein Kostenpunkt auf den Stromrechnungen.



Axel Bernhardt

Technischer Berater

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