Frauenkalender Charlotte Westphal
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Internationaler Frauentag - Was gilt 2019 in Berlin?

Der Internationale Frauentag (8. März) ist 2019 in Berlin erstmalig ein gesetzlicher Feiertag. Weshalb ist dies für Betriebe in Brandenburg wichtig zu wissen? Werden Arbeitnehmer vom Betriebssitz in ein anderes Bundesland entsandt, ist es im Hinblick auf die Arbeitspflicht der Mitarbeiter unter anderem entscheidend, welches Feiertagsrecht anwendbar ist.

Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen zu den gesetzlichen Feiertagen und insoweit gilt das sog. Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, dass für die grundsätzlich geltende Feiertagsruhe des § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Feiertagsrecht des jeweiligen Arbeitsortes (also des Bundeslandes) maßgeblich ist.

Wurde also dem Arbeitnehmer ein Arbeitsort in einem Bundesland zugewiesen, in dem ein Feiertag besteht, entfällt seine Arbeitspflicht nach § 9 ArbZG und der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen aus § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz. Dies gilt auch wenn der Betriebssitz in einem Bundesland liegt, in dem an diesem Tag kein Feiertag ist.

Brandenburger Betriebe sollten dies insbesondere bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Berlin am 8. März 2019 beachten.

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

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