Kalendertürchen 19: Neues Verpackungsgesetz kommt zum 1. Januar 2019
Wer verpackte Waren verkauft, muss dafür Sorge tragen, dass die Verpackungen korrekt entsorgt werden. Da sich bisher einige Unternehmen um diese Verantwortung drücken, gibt es künftig eine neue zentrale Kontrollstelle. Das sieht das neue Verpackungsgesetz vor, das ab 2019 gilt. Es soll auch die Recyclingquoten erhöhen.
Was
Wer Verpackungen auf den Markt bringt, muss sich in einem neuen Verpackungsregister namens "LUCID"registrieren und erst dann einen Vertrag mit einem Entsorger des dualen Systems abschließen. Dieses Verpackungsregister stellt eine zentrale Stelle dar, die es bis jetzt nicht gibt.
Mehrwert
Seien Sie auf dem aktuellen Stand, vermeiden Sie Fehler. Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen, im Paragrafendschungel zurechtzufinden.
Mehr Informationen zum neuen Verpackungsgesetz
Technischer Berater
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