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Regelung gilt nicht für BerufspendlerKleiner Grenzverkehr nach Polen ab 16.12.2020 nur mit zehntägiger Quarantäne möglich

Aufgrund der fortwährend steigenden Anzahl von nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektionen verschärft das Land Brandenburg seine Eindämmungsmaßnahmen: Ab Mittwoch, den 16.12.2020, ist der „kleine Grenzverkehr“ nach Polen nur noch mit einer anschließenden häuslichen Quarantänezeit von 10 Tagen möglich.

Die Neuregelung betrifft den grenzüberschreitenden Tank- und Einkaufstourismus sowie das in Anspruch nehmen von Dienstleistungen in Polen, wie zum Beispiel Bank- oder Postgänge. Die Einschränkung gilt zunächst bis 10.01.2021.

Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind weiterhin Berufspendler:innen, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler. Auch der Besuch von Verwandten in Brandenburg oder Polen bleibt ohne anschließende Isolation möglich. Die Grenzkontrollen übernimmt die Bundespolizei, die Gesundheitsämter über Reisende informiert. Grundsätzlich rät die Landesregierung dringend vor nicht notwendigen Reisen im In- und Ausland ab. 



Risikogebiet Polen

In Polen ist weiterhin eine starke Zunahme von SARS-CoV-2-Infektionen zu verzeichnen. In inzwischen allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner:innen auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet zählt. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Wichtig: Grundsätzlich muss jeder in Polen auch im Freien ein Mund-Nasen-Schutz tragen. Ausnahmen gelten unter anderem für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten allein und mit Personen des eigenen Haushalts sowie für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 Meter, ausgenommen sind Betreuungspersonal von Hilfsbedürftigen und Kindern.

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