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Die Meisterpflicht in 12 Berufen kommt!

Nach 15 Jahren soll für insgesamt zwölf Handwerksberufe wieder die Meisterpflicht gelten. Damit wollen die Regierungsfraktionen die Qualität sichern.

Es sind zwar noch 105 Tage bis Heiligabend, für das deutsche Handwerk aber war schon am Montag Weihnachten. Ein bisschen jedenfalls, denn die Union und SPD haben sich darauf geeinigt, ein Lieblingsprojekt der organisierten Handwerkerschaft in die Tat umzusetzen: die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einer ganzen Reihe von Handwerksberufen, die vor 15 Jahren liberalisiert wurden. "Wir werden bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen", teilten Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) und der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sören Bartol der Süddeutschen Zeitung mit.

Die Handwerkskammer Cottbus hatte sich über den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für die Meisterpflicht eingesetzt. ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer: "Wir begrüßen wir außerordentlich, dass die Koalition jetzt einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht ins parlamentarische Verfahren einbringt. Wir plädieren nachdrücklich dafür, den Gesetzentwurf zügig im Parlament zu verabschieden. Die nunmehr verbleibenden zulassungsfreien Handwerke müssen unabhängig davon die gleichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung haben wie Handwerke mit Meisterpflicht. Hierzu gehört nicht zuletzt die verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Option einer zukünftigen Einstufung als zulassungspflichtiges Handwerk."

 Zum Thema

Bei der jüngsten Handwerksreform 2004 war in gut 50 Berufen die Meisterpflicht aufgehoben worden. Konkret vorgesehen ist nun, dass sie in insgesamt zwölf Handwerksberufen wieder eingeführt wird - und zwar für:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

In Kraft treten soll die Änderung den Angaben nach "Anfang 2020". Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen demnach auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz.