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Kunsthandwerker profitierenKünstlersozialkasse: Beiträge sinken 2018 von 4,8 auf 4,2 Prozent

Viele freischaffende Künstler oder Kunsthandwerker erzielen nur ein geringes Einkommen und könnten sich die Mindestbeiträge zur Krankenkasse oder der Rentenversicherung nicht leisten. Aus diesem Grund hat die damalige sozialliberale Koalition die Künstlersozialkasse (KSK) eingerichtet, in der die rund 180.000 Selbständige seither pflichtversichert sind.

Wie viel müssen Arbeitgeber an die Künstlersozialkasse zahlen?

Die Beiträge für die Künstlersoazialkasse sind zum 1. Januar 2017 auf 4,8 Prozent gesunken und sinken 2018 auf 4,2 Prozent. Dies hatte die Bundesregierung bereits im Sommer 2016 beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Jahr 2015 lag der Beitragssatz noch bei 5,2 Prozent. Bemessungsgrundlage für die Zahlungen von Unternehmen, ist die Gesamtsumme, die sie aufwenden, um einen Künstler zu engagieren. Dazu zählt unter anderem Gagen oder Honorare, Lizenzzahlungen sowie Vergütungen für andere, auch technische Nebenleistungen.

Der Abgabesatz wird jährlich vom Bundesarbeitsministerium festgelegt. Da er in der Vergangenheit stark gestiegen ist - 2012 lag er noch bei 3,9 Prozent - hat die Bundesregierung 2014 eine Reform der KSK beschlossen.

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung