Ausbildungspreis
SerbBgd_shutterstock

Zweite Förderrichtlinie zum Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern veröffentlichtLetzter Punkt zur Ausbildungsprämie geregelt

Betriebe und Bildungsstätten, die vorübergehend Auszubildende von Ausbildungsbetrieben übernehmen, die wirtschaftlich von der Pandemie betroffen sind, können gefördert werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 30. Oktober 2020 eine zweite Förderrichtlinie zur Auftrags- und Verbundausbildung im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ veröffentlicht. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die Auszubildende temporär übernehmen, wenn der ursprüngliche Ausbildungsbetrieb vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Einschränkungen betroffen ist.

Der aufnehmende Betrieb oder die Bildungsstätte kann eine einmalige Prämie in Höhe von 4.000 Euro für jeden interimsweise übernommenen Auszubildenden beantragen. Die Auftrags- und Verbundausbildung muss mindestens sechs Monate dauern.

Bewertung: Die Attraktivität der im Handwerk bislang kaum nachgefragten Auftrags- und Verbundausbildung wird durch das Förderprogramm nicht erhöht. Förderfähig sind Anträge bis Ende Juni 2021, um die Fortführung von Ausbildungsverhältnissen zu gewährleisten, die (akut) aufgrund der Corona-Pandemie gefährdet sind. Jedoch muss die wirtschaftliche Betroffenheit des Ausbildungsbetriebs im Jahr 2020 nachgewiesen werden.

 Seit dem 3. August 2020 können Anträge für die Ausbildungsprämie (plus) und weitere Instrumente gestellt werden. Antragsberechtigt sind laut federführendem Bundesbildungsministerium kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu bis zu 249 Beschäftigten, die durch die Covid-19-Krise "in erheblichem Umfang" betroffen sind.

Dies ist dann der Fall, wenn es im Betrieb im ersten Halbjahr mindestens einen Monat Kurzarbeit gegeben hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Das regionale Handwerk profitiert kaum von dieser Fördermaßnahme.



 Ansprechpartner