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BMF / Hendel

Brandenburg will Landesregeln bis spätestens 22.1. vorlegenLockdown-Maßnahmen bis 14. Februar verlängert

Der bisher bis Ende Januar befristete Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektions- und Todeszahlen bis Mitte Februar verlängert. Die Hoffnung der Unternehmen auf schnelle Öffnung hat sich damit nicht erfüllt. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll nun ein Konzept für die Öffnung der Wirtschaft erarbeiten. Zudem soll die Überbrückungshilfe III verbessert werden. 



Zu den wichtigsten Änderungen zählen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums unter anderem:

Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert

  • Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
  • Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro


Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht

  • Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat
  • Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro
  • Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020


Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen

  • Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden
  • Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen


Hilfen für Soloselbstständige deutlich verbessert

  • Neustarthilfe auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt
  • Maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht

Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden den Angaben zufolge im Monat Februar erfolgen. Die Fachverfahren werden so rechtzeitig programmiert, dass die abschließenden Auszahlungen durch die Länder im Monat März erfolgen werden. Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.

 Alle Infos zur Beantragung der Überbrückungshilfe III finden Sie hier.

Einige Maßnahmen im Detail. Hinweis: Das Land Brandenburg will seine Verordnung erst noch beschließen. Sie kann im Detail von der Bundesvereinbarung abweichen.



Kitas und Schulen: Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. 



Masken: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften sollen besser schützende Masken Pflicht werden. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard haben. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr.



Arbeit und Homeoffice: Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten zu Hause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen.



Steuerförderung für Computer: Wer sich „bestimmte digitale Wirtschaftsgüter“ zulegt, soll das noch im Jahr der Anschaffung ganz von der Steuer absetzen können – rückwirkend zum 1. Januar. Es geht um „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“.



Nächste Schritte: Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.



 Hier finden Sie die Bund-Ländervereinbarung im Wortlaut.



Ansprechpartner

 Corona-HWK-Beraterteam