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Bis zu 75% der Meisterausbildungskosten sind förderfähigMeister-BAföG: Finanzierung der Meisterausbildung

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz unterstützt Sie finanziell bei Ihren Aufstiegsqualifikationen.

Sie streben eine Weiterbildung zum Handwerksmeister oder zum geprüften Betriebswirt nach Handwerksordnung an? Nutzen Sie die Förderung von bis zu 75% durch das Meister-BaföG.  

Gefördert werden bei Vollzeit- und Teilzeit-Maßnahmen die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Diese sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Bei Vollzeit-Maßnahmen kann zusätzlich ein vermögens- und einkommensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Dieser besteht aus einer Zuschuss- und Darlehenskomponente.

Die Darlehensanteile stammen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus Bonn. Das Darlehen ist während der Ausbildung und anschließend bis zu 2 Jahre zins- und tilgungsfrei. Die Zinsen zahlt der Staat für Sie.



NEU: Sichern Sie sich ab sofort den 100% Zuschuss für das rückzahlungsfreie Unterhaltsbafög für Ihre Meisterschule. 



Diese zusätzlichen Leistungen erhalten Sie bei einer Weiterbildung in Vollzeit:

Bei einer Fortbildung in Vollzeit, können Sie zusätzlich Geld zum Lebens-Unterhalt bekommen. Beim Geld zum Lebens-Unterhalt kommt es darauf an, wie viel Sie verdienen und wie viel Geld Sie haben. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Eine alleinstehende Person ohne Kind
bekommt 892 Euro im Monat.
 

Eine alleinstehende Person mit 1 Kind
bekommt 1.127 Euro im Monat.
 

Verheiratete Personen oder Personen
die in einer Lebens-Partnerschaft wohnen,
bekommen 1.127 Euro im Monat.
 

Verheiratete Personen oder Personen mit 1 Kind
die in einer Lebens-Partnerschaft wohnen,
bekommen 1.362 Euro im Monat.
 

Verheiratete Personen oder Personen mit 2 Kindern
die in einer Lebens-Partnerschaft wohnen,
bekommen 1.562 Euro im Monat.
 

Alleinerziehende Personen bekommen für jedes Kind
zusätzlich 150 Euro im Monat für die Kinderbetreuung. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden.

Ermitteln Sie jetzt individuell Ihren maximalen Förderzuschuss

Zu Ihrer Meisterschule



NEU-Bearbeitet_TAFEL-BAFÖG-JENNY
HWK Cottbus



Sollten Sie sich nach Bestehen der Aufstiegsqualifizierung selbstständig machen, erhalten Sie mit der Einstellung eines sozialversicherungspflichten Mitarbeiters oder Auszubildenden weitere Vergünstigungen. 50 Prozent werden auf das Restdarlehen der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt.

Eine Altersgrenze für das Erhalten des Meister-BaföG´s gibt es nicht.

Jetzt kennen Sie die Antwort auf die Frage: Wo gibt es denn heute noch was geschenkt? - Beim Meister-BaföG!

Wo kann das Meister-BAföG beantragt werden?

Eine Beratung zur Antragsstellung erhalten Sie bei uns oder bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf www.aufstiegs-bafoeg.de

Elisa Kruschel | Telefon 0355 7835-262| bildung@hwk-cottbus.de
Johannes Mattner | Telefon 0355 7835-555 | bildung@hwk-cottbus.de

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