Baustaub
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Ministerium kündigt Kontrollen zum Arbeitsschutz an

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) überprüft in den kommenden Monaten schwerpunktmäßig auf über 50 Baustellen und in 50 Betrieben in Brandenburg, ob bei staubenden Tätigkeiten die erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten ergriffen wurden. Hintergrund: Seit 2019 gelten strengere Arbeitsplatz-Grenzwerte. 

In Deutschland gilt auf allen Baustellen und für alle Gewerke ein verbindlicher Grenzwert von 1,25 mg/m³ für sogenannten alveolengängigen Staub. Darunter wird der Teil des einatembaren Staubes verstanden, der so fein ist, dass er bis in die kleinsten Verzweigungen der Lunge, in die Alveolen (Lungenbläschen), vordringen kann. Bis Jahresende 2018 lag dieser Grenzwert unter bestimmten Voraussetzungen noch bei 3,0 mg/m³.

Besonders gefährlich sind alveolengängige Quarzstäube, die bei den verschiedensten Tätigkeiten auf Baustellen entstehen. Dieser kann in der Lunge Entzündungen verursachen, die zu Lungenkrankheiten wie Silikose und auch Lungenkrebs führen können.

Um diesen Gesundheitsrisiken entgegenzuwirken, ist der Arbeitgeber verpflichtet, wirksame Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen. Dazu zählen: staubarme Arbeitsverfahren und Maschinen anwenden, Staub unmittelbar an der Entstehungsstelle absaugen, staubarme Materialien und Produkte verwenden, Arbeitsräume ausreichend lüften, Abfälle sofort und staubfrei beseitigen, Arbeitsplätze regelmäßig reinigen sowie Arbeitskleidung sauber halten.