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Online-Antragstellung für Corona-Entschädigung

Eine Vielzahl der Bundesländer bieten ein neues einheitliches Online-Antragsverfahren für Verdienstausfallentschädigungen wegen der Schließung von Kitas und Schulen an. Das Land Brandenburg gehört dazu.

Bisher ist lediglich das Antragsformular für Arbeitgeber für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Abs. 1a IfSG wegen Schließungen von Kitas und Schulen verfügbar. Erforderliche Nachweise können dem Antragsformular durch Upload beigefügt werden. Der Antrag wird an die zuständige Behörde übermittelt, es bleibt bei der Zuständigkeit der Behörden im jeweiligen Bundesland, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks mitteilt. 

Die Ausgestaltung des Onlineformulars auf Seite 3f. spricht für die Auslegung, dass ei-ne tageweise Berechnung von Entschädigungsansprüchen gewollt ist. Anders als das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geht die Behörde dabei von einer fünf-Tage-Woche aus.

 Online-Formular

Hier geht es zum Online-Verfahren.



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