Polen
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Polen öffnet seine Grenzen zu allen EU-Nachbarn am 13. Juni

Polen wird seine Grenzen zu anderen EU-Ländern am 13. Juni wieder öffnen. Dies werde helfen, die polnische Wirtschaft wieder zu beleben, sagte Regierungschef Mateusz Morawiecki am Mittwoch in Lochow östlich von Warschau. Internationale Flüge sollen ab dem 16. Juni wieder möglich sein, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland mitteilt.

Auf diesen Moment haben wir alle gewartet. Die Beschränkungen im Zusammenhang mit der Schließung der Grenze waren für viele Polen eine große Unannehmlichkeit, und viele Branchen unserer Wirtschaft haben stark unter ihnen gelitten”, schrieb Morawiecki auf Facebook.

Nach Informationen der Staatskanzlei in Brandenburg sollen die Beschränkungen in der Nacht von Freitag auf Samstag um 0 Uhr aufgehoben werden. Darüber habe das polnische Innenministerium Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) informiert, teilte die Staatskanzlei mit.

Woidke sagte, dies sei ein wichtiger Schritt bei der Rückkehr zur europäischen Normalität. Der SPD-Politiker ist auch Polen-Koordinator der Bundesregierung. Tausende Deutsche und Polen könnten jetzt wieder ihre Familienangehörigen, Freunde und Nachbarn über Oder und Neiße besuchen, Tourismus und Wirtschaft könnten sich wieder frei entfalten. “Wir haben in der Zeit der geschlossenen Grenze erlebt, wie wichtig offene europäische Grenzen sind und wie eng Deutschland und Polen miteinander verbunden sind."



Hygiene-Hinweise

Mit der Öffnung der polnischen Binnengrenze wird auch die Quarantänepflicht aufgehoben. Alle Reisenden aus dem EU-Ausland haben dann das Recht auf uneingeschränkte Einreise, Ausreise und Durchreise durch Polen.

Ab dem 30. Mai muss man in Polen im Freien keinen Mund-Nase-Schutz mehr in Polen tragen, sofern man den Sicherheitsabstand (2 Meter) einhalten kann. Falls man den Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, muss man Mund und Nase verhüllen (z.B. mit Maske, Schal, Tuch usw.). Ausgenommen von der Einhaltung des Sicherheitsabstands sind Eltern mit Kindern bis zum 13. Lebensjahr, Hausgemeinschaften, Personen mit Behinderungen.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin im/in:

  • ÖPNV,
  • Geschäften,
  • Kinos und Theatern,
  • Massage- und Tattoostudios,
  • Kirchen,
  • Ämtern.

Weitere Orte und Plätze, wo die Maskenpflicht weiterhin gilt, werden vom Hauptsanitätsinspektorat (GIS) bestimmt. Die Maskenpflicht gilt nicht:

  • am Arbeitsplatz, sofern der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet hat und den Sicherheitsabstand zwischen den Arbeitsplätzen gewährleistet,
  • im Restaurant und in Bars nachdem man sich an seinen Tisch setzt.

Personenbeschränkungen in der Handels- und Gastronomiebranche wurden ebenso am 30.05.2020 abgeschafft. Die maximale Kundenanzahl, die anhand der Fläche des Geschäfts oder des Objekts berechnet wurde, gilt dementsprechend nicht mehr. In Restaurants und anderen Gastronomiepunkten gelten weiterhin Hygiene- und Sicherheitsregeln, wie etwa entsprechende Distanzen zwischen den Tischen sowie das Desinfizieren oder Tragen von Einweghandschuhen. Nicht zu vergessen - Kunden dürfen den Mund-Nasen-Schutz erst am Tisch abnehmen.

Ab dem 30. Mai können Hotelrestaurants und Hotelbars in Polen wieder ihren Gästen Essen servieren. Ab dem 6. Juni durften wieder innerhalb der Hotelressorts Schwimmbäder, Fitnessstudios usw. in Betrieb genommen werden. Die Umsetzung des Branchenschutzkonzepts bleibt jedoch weiterhin Pflicht.

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Heike Dettmann HWK Cottbus

Heike Dettmann

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