Umwelt Gefahrenstoffe
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Polystyrol: Ministerium will Entsorgungsproblem lösen

Nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) plant das Bundesbau- und Umweltministerium den Erlass einer Bundesverordnung zur Entschärfung des Problems der Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle. Nach einer EU-Verordnung wurden sie als gefährliche Abfälle eingestuft und mussten sie seit Oktober 2016 in speziellen Anlagen entsorgt werden - von denen es jedoch zu wenig gibt. Dies sorgte für großen Unmut und hohe Kosten.

Daraufhin hatte Bundesrat die verschärften Vorschriften bei der Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen wieder gelockert. Die Länder sprachen sich mit großer Mehrheit dafür aus, mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelte Dämmstoffe wie Styropor-Platten ein Jahr lang von der Einordnung als gefährlicher Abfall auszunehmen.

Auch um den Forderungen des Handwerks Ausdruck zu verleihen, schlossen sich 17 Unternehmen und Verbände aus Handwerk und Fachhandel sowie der Bau-, Dämmstoff-, Entsorgungs- und Kunststoffbranche zu einer Aktionsgemeinschaft (für eine sichere und fachgerechte Entsorgung von HBDC-haltigen Dämmstoff-Abfällen – AG EHDA) zusammen. Die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft sprechen sich in einem Positionspapier dafür aus, HBCD-haltige Dämmstoffabfälle wieder als nicht gefährlichen Abfall einzustufen, wie es bis Ende September 2016 der Fall war.

Sie begrüßen das Engagement der Bundesländer und des Bundesbau- und Umweltministeriums, bis zum Ablauf des aktuellen Moratoriums eine deutschlandweit einheitliche, praxistaugliche Lösung zur Entsorgung solcher Abfälle zu erarbeiten. (Quelle: Deutsches Handwerksblatt)

Hintergrund
Seit vielen Jahren werden im Baubereich Dämmplatten aus Polystyrol eingesetzt. Als Flammenschutzmittel wurden seit 1955 Hexabromcyclododecan (HBCD) beigesetzt. Ab dem 30.09.2016 ist dieser persistente und bioakkumulierbare Schadstoff in der POP-Verordnung gelistet.

Bei Polystyrol-Dämmplatten, die aus Abbruch- oder Sanierungsmaßnahmen stammen, ist davon auszugehen, dass diese so schadstoffbelastet sind, dass die Schadstoffe zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen. Dem Abfall ist der Abfallschlüssel 170603*zuzuordnen und den Vorbehandlungsanlagen anzudienen.

Axel Bernhardt

Technischer Berater

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