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Marco2811 - Fotolia

Präqualifizierung Amtliches Verzeichnis

Unternehmen, die häufiger an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, können Aufwand und Kosten der Angebotsbearbeitung durch die sogenannte „Präqualifizierung“ senken.

Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem eine Präqualifizierungsstelle diverse im Vergabeverfahren notwendige Dokumente und Angaben – etwa zur Steuerehrlichkeit und zu den Referenzen – prüft und dem Unternehmen im Erfolgsfall ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausstellt. Das Unternehmen muss seinem Angebot dann anstelle einer Vielzahl von Dokumenten nur noch das Zertifikat beifügen.

Bislang konnten sich Unternehmen, die Liefer- oder gewerbliche Dienstleistungen anboten, im Präqualifizierungsverzeichnis für Liefer- und Dienstleistungen (PQ-VOL) listen lassen. Neue Gesetze auf EU- und Landesebene machen es jetzt möglich, dass sich alle Lieferanten und Dienstleister, d.h. auch Freiberufler, präqualifizieren und danach in ein beim DIHK geführtes amtliches Verzeichnis (aV) eintragen lassen.

Unternehmen, die bereits in PQ-VOL gelistet sind, erhalten die Möglichkeit, unterjährig in das aV zu wechseln – PQ-VOL wird voraussichtlich Ende August 2018 auslaufen.

Das Entgelt der Auftragsberatungsstelle für das vorlaufende Präqualifizierungsverfahren beträgt  EUR 170,- netto zzgl. USt. Bis Jahresende gilt ein reduziertes Entgelt von EUR 130,- zzgl. USt. Hinzu kommt eine gesetzliche Gebühr der IHK für die Eintragung ins amtliche Verzeichnis von EUR 60,-. Die genannten Preise beziehen sich auf ein Jahr.

Gegenüber dem bisherigen PQ-VOL bietet das neue aV mehrere Vorteile:

Die verpflichtende Anerkennung des aV ist erstmals verbindlich gesetzlich für nationale und EU-Verfahren geregelt – hier gibt es künftig keine Unsicherheiten mehr!
Die Eintragung im aV zieht eine sogenannte „Eignungsvermutung“ nach sich, d.h.: mangels anderweitiger konkreter Hinweise oder ganz spezieller auftragsbezogener Anforderungen im Verfahren gilt das eingetragene Unternehmen als geeignet.
Das aV ist mit der von Auftraggebern teilweise verwendeten „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ verknüpft, sodass deren Bearbeitung stark erleichtert wird.

Ansprechpartner für Präqualifizierung und aV ist die Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.: www.abst-brandenburg.de

Hier geht es zum Online-Formular

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

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