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Zu viel gezahlte Beträge müssen erstattet werden / Wir unterstützenPrüfen Sie jetzt Ihre erhaltene Corona-Soforthilfe

Rund 3.000 Unternehmen haben bereits mehr als 18,5 Millionen Euro ihrer Corona-Soforthilfe zurückgezahlt. Sollten auch Sie die Soforthilfe bekommen haben, machen Sie jetzt einen Kassensturz. Wir unterstützen Sie gern dabei. Sofern die Soforthilfe höher als der eigentliche Bedarf war, müssen Sie den zu viel erhaltenen Betrag zurückzahlen.

Bei den bereits zurückgezahlten Beträgen handelt es sich ausschließlich um freiwillige Rückzahlungen, wie die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) auf Nachfrage bestätigt. „Offizielle Rückforderungen haben wir noch nicht verschickt“, sagte ein ILB-Sprecher. Die meisten Empfänger hätten nach Erhalt der Zahlungen erst bemerkt, dass sie eigentlich keinen Anspruch auf die meist 9.000 Euro Soforthilfe hatten.

Das Wirtschaftsministerium in Potsdam hatte am 24. März eine erste Auszahlungs-Richtlinie vorgelegt. Darin war noch nicht explizit festgeschrieben, dass das Geld nur für Betriebsausgaben, also beispielsweise Mieten, Pachten oder Energiekosten ausgegeben werden darf. Umsatzausfälle, Lohnzahlungen oder auch der Eigenbedarf von Einzelunternehmern durften damit nicht beglichen werden. So stand es aber dann erst in den meisten Zuwendungsbescheiden und wenige Tage später in den vom Bund veröffentlichten Vollzugshinweisen.



Zur Rückzahlung verpflichtet

Die meisten Länder glichen ihre Richtlinie daraufhin an die Vorgaben des Bundes an – auch Brandenburg. Schließlich waren die Milliarden für die Soforthilfen vom Bund bereitgestellt worden und müssen letztlich auch dort abgerechnet werden. In Brandenburg galten die neuen Regeln mit der Veröffentlichung einer neuen Richtlinie formal ab dem 31. März.

Damit sind Empfänger der Soforthilfe verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen, wenn sie keinen „fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand“ beispielsweise durch Mieten, Pachten oder Leasingraten nachweisen können.

Offizielle Schreiben zur Rückforderung der Corona-Soforthilfe gibt es nach Aussagen des ILB-Sprechers bisher noch nicht. Noch verhandeln Bund und Ländern über die Abrechnungsmodalitäten. Dabei zeichnet sich ab, dass etwa fünf Prozent aller Vergabe-Fälle stichprobenartig überprüft werden könnten. Zeichneten sich dabei viele unberechtigte Auszahlungen ab, könnte sich die Zahl der Stichproben auch erhöhen.

 Hintergrund

Auf der Internet-Seite der Investitions- und Landesbank Brandenburg (ILB) gibt es inzwischen ein spezielles Formular für den Sach- und Finanzaufwand. Dabei geht es ganz konkret um die Betriebsausgaben zwischen dem 11. März bis zum 11. Juni 2020 (bzw. von Antragstellung plus drei Monate).

Die ILB empfiehlt das Formblatt auszufüllen und den Liquiditätsengpass zu dokumentieren. Alle Informationen entnehmen Sie bitte der ILB-Seite. Bitte hier klicken.







 Ansprechpartner

Corona: Berater-Team der Handwerkskammer Cottbus