
open law book with paragraphs
Recht & Beratung
Die Rechtsberatung der Handwerkskammer Cottbus reicht von arbeits- und sozialrechtlichen Themen über Fragen des Zivil- und Wirtschaftsrechtes bis hin zum Öffentlichen Recht, insbesondere Handwerks- und Gewerberecht und Sachverständigenangelegenheiten.
Als Mitgliedsbetrieb bekommen Sie dabei Hilfe und Unterstützung gleichgültig, ob es um die Gründung oder die Führung des Betriebes oder betriebliche Nachfolgeregelungen geht. Die Beratungen sind für Mitglieder kostenfrei.
Die Mitgliedsbetriebe erhalten Auskunft und Beratung beispielsweise zu Fragen zu Melde- und Beitragspflichten zur Sozialversicherung oder zur sozialrechtlichen Absicherung der Selbständigen und Beschäftigten. Im Arbeitsrecht werden Fragen rund um den Arbeitsvertrag oder zu Einzelthemen von A wie Arbeitszeitvorschriften bis Z wie Zeugnis beantwortet.
Die Rechtsberatung der Handwerkskammer zum weiten Feld des Zivil- und Wirtschaftsrechts umfasst insbesondere die richtige Wahl der Gesellschaftsform, Handelsrecht, eine Unterstützung in wettbewerbsrechtlichen und in miet- oder werkvertraglichen Angelegenheiten sowie im Urheberrecht. Die Anerkennung von Berufsabschlüssen steht ebenfalls auf der Agenda. Die Handwerkskammer vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern und stellt hierzu ein Vermittlungsverfahren zur Verfügung.
Ein kurzer Anruf genügt oftmals, um einen Überblick über die Rechtslage zu erhalten. Auch stellt die Handwerkskammer zahlreiche Formulare, Merkblätter oder Muster zur Verfügung.
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Aktuelle Meldungen
Die Bundesregierung hat nun mit dem Gesetz der Umsetzung der Änderungsrichtlinie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche festgesetzt.
Arbeitgeber sind weiterhin gut beraten, bei sachgrundlosen Befristungen sorgfältig zu prüfen, ob und wenn ja, wann und für welchen Zeitraum bereis eine Vorbeschäftigung bestanden hat.
Achtung: Aktuell werden im Namen des Beitragsservice betrügerische E-Mails mit der Ankündigung der Zwangsvollstreckung versendet.
Arbeitgeber sind verpflichtet, tatsächlich geleistete Arbeitszeit vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Das entschied der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 14. Mai 2019.