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Spree-Neiße-Landkreis ändert VorgehenSARS-CoV-2: Keine Bescheide des Gesundheitsamtes mehr

Das Gesundheitsamt des Landkreises Spree-Neiße verschickt ab dem 1. November 2022 keine Bescheide mehr an Covid-19 positiv getestete Personen. Stattdessen genügt als Nachweis für eine Infektion das Ergebnis des PCR-Tests – in Papierform oder digital auf dem Smartphone. Zur Nachweisführung, beispielsweise zur Vorlage beim Arbeitgeber, sollte dieses aufgehoben werden.

Hintergrund der veränderten Vorgehensweise ist der durch die steigenden Infektionszahlen weiter erhöhte Arbeitsumfang für die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt, wie der Landkreis mitteilt. Ziel ist es, effektiver bei der Abwehr der Corona-Pandemie zu agieren, da keine personelle Verstärkung durch die Bundeswehr mehr erfolgt und zusätzlich die Pflichtaufgaben des Gesundheitsamtes erfüllt werden müssen. Daher werden die Bescheide nur ausgestellt, wenn ein dringendes Erfordernis nachgewiesen werden kann.

Dafür können sich Bürger an die Corona-Hotline des Landkreises unter Tel.: 03562 697 540 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr oder per E-Mail an koordination.corona@lkspn.de wenden.





 Hinweis:

Auch ohne schriftliche Bescheinigung gilt für auf SARS-CoV-2 positiv getestete Bürgerinnen und Bürger die Pflicht zur eigenständigen Absonderung für den Zeitraum von fünf Tagen, entsprechend der aktuellen Verordnung des Landes Brandenburg. Die Isolation gilt bereits ab dem positiven Schnelltest.

Wer arbeitsunfähig an Covid-19 erkrankt, benötigt zudem ein ärztliches Attest. Bleiben die Symptome sowie positive Schnelltests über die Isolationszeit hinaus bestehen, gilt die dringende Empfehlung, die Isolation eigenverantwortlich fortzusetzen, ggf. unter Einbezug des Hausarztes, der für diese Zeit eine Krankmeldung ausstellen kann. Ein Genesenennachweis nach überstandener Erkrankung kann in der Apotheke oder beim Hausarzt erstellt werden.