Baustelle Mittenwalde der Firma Preuß Bau
Preuß Bau GmbH

So viel Geld sieht der neue Tarifvertrag im Baugewerbe vor

Für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe gibt es rückwirkend zum 1. Mai deutlich mehr Geld. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben dem Schlichterspruch zugestimmt. Was der neue Tarifvertrag im Detail beinhaltet.

Die Tarifverhandlungen für die rund 800.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind beendet. Nach der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben nun auch die beiden Arbeitgeberverbände, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), dem Schlichterspruch des früheren Bundesministers Wolfgang Clement zugestimmt. Demnach erhalten die Bauarbeiter rückwirkend zum 1. Mai mindestens 5,7 Prozent mehr Lohn, wie die Deutsche Handwerkszeitung berichtet.

Das Schlichtungsergebnis sieht ab Mai 2018 ein Plus im Westen von 5,7 Prozent und im Osten von 6,6 Prozent vor. Für 2019 gibt es dort einen weiteren Schritt von 0,8 Prozent. Die Laufzeit beträgt 26 Monate. In dieser Zeit erhalten die Beschäftigten im Westen 1100 Euro Einmalzahlungen in drei Schritten, im Osten kommt eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro hinzu. 

Zudem regelt der Schlichterspruch einen Stufeneinstieg in ein bundesweites 13. Monatseinkommen sowie die Ausbildungskosten und eine perspektivische Lösung für bezahlte Wegezeiten zu den Baustellen.

Die Ergebnisse des Schlichterspruchs im Detail (Quelle: ZDB)

Die Löhne und Gehälter werden im Westen ab 1. Mai 2018 um 5,7 Prozent erhöht, bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 26 Monaten.

Die Beschäftigten im Tarifgebiet West erhalten zum 1. November 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro, zum 1. Juni 2019 eine weitere von 600 Euro und zum 1. November 2019 noch einmal 250 Euro.

Die Angleichung der Löhne und Gehälter im Tarifgebiet Ost wird in zwei Schritten von 6,6 Prozent zum 1. Mai 2018 und um 0,8 Prozent zum 1. Juni 2019 weiter voran getrieben, so dass die Beschäftigten 7,4 Prozent höhere Löhne und Gehälter erhalten.

Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost zum 1. November 2019 eine Einmalzahlung von 250 Euro.

Das 13. Monatseinkommen wird in den Tarifbereichen, die bereits seit 2005 dem Tarifvertrag über ein 13. Monatseinkommen unterfallen, in 2020 um 10 Gesamttarifstundenlohn (GTL), in 2021 um 20 GTL, in 2022 und um 30 GTL erhöht. In den übrigen Tarifgebieten wird ein 13. Monatseinkommen in folgender Höhe eingeführt: 2020 18 GTL, 2021 36 GTL und 2022 54 GTL. Hier kann das 13. Monatseinkommen 2021 auf max. 390 Euro abgesenkt werden und in 2022 auf max. 500 Euro.

Die Ausbildungsvergütungen werden in den ersten drei Lehrjahren im Westen um 65 Euro und im Osten im 60 Euro angehoben. Zudem bekommen die Auszubildenden nun bundesweit ein 13. Monatseinkommen. Im Hinblick auf die Erstattung von Unterbringungs- und Fahrtkosten der Auszubildenden beim Besuch von Landes- bzw. Bundesklassen der Berufsschulen wurde ein Pauschalbetrag von 60 Euro pro Monat vereinbart. Ziel ist es, mittelfristig eine Erstattung der Kosten über die Berufsbildungsumlage der Branche zu finanzieren.

Es soll eine Expertenkommission eingerichtet werden, die insgesamt über eine Modernisierung des BRTV (Bundesrahmentarifvertrags) diskutieren soll, mit dem Ziel Änderungsbedarf zu ermitteln.

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Anne-Kathrin Selka

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