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Beschaffung von E-Fahrzeugen wird gefördertSofortprogramm Saubere Luft 2017-2020

Die Bundesregierung hat ein „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ zur Verbesserung der Luftqualität vorgelegt. Als Teil dieses Maßnahmenpakets unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gezielt die besonders belasteten deutschen Städte und Kommunen bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit dem „Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb benötigten Ladeinfrastruktur“.

Antragsberechtigt sind neben Kommunen und kommunalen Unternehmen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (z.B. Lieferdienste, Handwerker, Pflegedienste), sofern die Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist. Ein unbürokratisches Antrags- und Bewilligungsverfahren soll die Umsetzung der Fördermaßnahme beschleunigen und eine schnelle Wirkung entfalten.

Als Ansprechpartner für alle Fragen rund um den aktuellen Förderaufruf „Beschaffung von Elektrofahrzeugen“ und zur BMVI-Förderrichtlinie Elektromobilität ist beim Projektträger Jülich Dr. Michael Schultz, Tel. 030/20199 3500.

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de

Die Förderung findet im Rahmen der aktualisierten „Förderrichtlinie Elektromobilität“ statt. Anträge können bis 31. Januar 2018 eingereicht werden.

Die Zuwendungshöhe für wirtschaftlich tätige Unternehmen beträgt in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der Investitionsmehrkosten.

Für die Einreichung der Projektanträge finden Sie alle relevanten Unterlagen im easyonline Portal des Bundes: https://foerderportal.bund.de/easyonline.

Dort finden Sie das Förderprogramm des BMVI und die entsprechenden Förderbereiche unter folgenden Bezeichnungen:

- Fördermaßnahme: Projektförderung Elektromobilität des BMVI
- Förderbereich: Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur