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Einheitlicher Lohn in Ost- und WestdeutschlandTarifabschluss in der Gebäudereinigung

Bislang erhalten Gebäudereiniger im Osten weniger Geld als im Westen. Das soll sich ändern. Gewerkschaft und Verband einigten sich auf einen Fahrplan zur Lohngleichheit.

Die rund 100.000 Gebäudereiniger im Osten bekommen ab 2020 den gleichen Lohn wie ihre Kollegen im Westen. Das teilten die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks mit.

Danach falle "die Lohnmauer" endgültig nach 30 Jahren Wiedervereinigung. Zudem werden die Löhne für alle rund 600.000 Beschäftigten angehoben. Der tarifliche Mindestlohn steigt in mehreren Stufen bis 1. Dezember 2020 auf dann einheitlich 10,80 Euro je Stunde.

In der 1. Stufe ab dem 1. Januar 2018 werden die Löhne der Lohngruppe 1, in der rund 75 Prozent der Beschäftigten tägig sind, in Westdeutschland von 10 Euro auf 10,30 Euro (3 Prozent) angehoben und in Ostdeutschland von 9,05 Euro auf 9,55 Euro (5,52 Prozent). „Mit diesem anspruchsvollen Tarifvertrag wird ein entscheidender Beitrag zur Stärkung der tariflichen Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk geleistet. Die Löhne liegen auch in den kommenden Jahren deutlich über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn“, sagte Christian Kloevekorn, Vorsitzender der Tarifkommission des BIV.

Das Tarifergebnis steht unter dem Vorbehalt der Annahme durch die zuständigen Gremien der Tarifvertragsparteien. Die Erklärungsfrist endet am 4. Dezember 2017. Das Tarifabkommen tritt zum 1.1.2018 in Kraft. Die Tarifvertragsparteien stellen unverzüglich den Antrag auf Erlass einer Mindestlohnverordnung für die Lohngruppen 1 und 6. (Quellen: dpa, Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV))