Ausbildungskalender 2020 Teil_2

Serie (2): "Ihr Ausbildungsberater informiert"Teilzeitausbildung: Die Berufsausbildung wird flexibler!

Mit in Kraft treten des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes (BBiMoG) ab 1. Januar 2020 haben die Vertragsparteien mehr Spielraum bei der zeitlichen Umsetzung der Berufsausbildung.

Mit einer gemeinsamen Vereinbarung über eine Teilzeitausbildung ist es nunmehr nicht nur den jungen Müttern, Vätern und Pflegenden Lehrlingen möglich, die Ausbildungszeit flexibel zu gestalten. Berufsausbildung und Familie sind damit besser miteinander vereinbar.

Diese Möglichkeit ist seit 2005 im § 8 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und im § 27b der Handwerksordnung (HWO) gesetzlich verankert. Bei berechtigtem Interesse des Auszubildenden wird bei der Teilzeitausbildung der betriebliche Teil zeitlich verkürzt. Junge Mütter und Väter sowie Pflegende können gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer einen Antrag auf wöchentliche oder tägliche Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.

Neu ab 01. Januar 2020!

§ 7 a Teilzeitberufsausbildung Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG)

Der Gesetzgeber sieht keine Beschränkung mehr auf Personengruppen vor und erweitert den Anwendungsspielraum durch Verlängerung der Gesamtausbildungsdauer.

  • Im Berufsausbildungsvertrag ist für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum der Berufsausbildung die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit zu vereinbaren.
  • Die Kürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen.
  • Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung und der Berufsschule sind von der Kürzung nicht betroffen.
  • Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
  • Bei Teilzeitausbildung ist der Ausbildende berechtigt, die Höhe der Ausbildungsvergütung prozentual entsprechend der Verkürzung der Ausbildungszeit zu kürzen.

 Ansprechpartner



Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de



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