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Testpflicht für Einreise nach Polen verlängert

Statt des Auslaufens der Testpflicht am 25.06.2021 für Personen, die über die EU-Innengrenzen nach Polen einreisen, wurde diese nochmals bis zum 31. August 2021 verlängert. Neu ist, dass geimpfte Personen von der Testpflicht erst dann befreit sind, wenn seit der Impfung 14 Tage vergangen sind, wie die Euroregion Spree-Neiße-Bober mitteilt.

Polen hat die Regeln für die Einreise aus Deutschland größtenteils verlängert, wie die Regierung auf ihrer Internetseite informiert. Bis mindestens 31. August müssen Menschen bei der Einreise einen negativen Corona-Test auf Englisch oder Polnisch vorzeigen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Andernfalls gilt weiterhin eine 10-tägige Quarantänepflicht. Hiervon ausgenommen sind Menschen, die bereits vollständig geimpft sind, Genesene und Grenzpendler. Wie die Regierung weiter mitteilt, gibt es keine festen Grenzkontrollen, sondern stichprobenartige Überprüfungen.

Polen gilt hingegen seit Ende Mai nicht mehr als Risikogebiet. Deutschland verlangt daher bei der Einreise aus Polen weder einen negativen Test noch Impfnachweise oder Quarantäne.

 Ansprechpartner

Heike Dettmann

Betriebsberaterin (Außenstelle Königs Wusterhausen)

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