Assistierte Ausbildung
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Unterstützung für Unternehmen und deren Lehrlinge - "Ausbildung statt Fehlstart"

Häufig stehen der Ausbildung organisatorische Herausforderungen, Sprach- oder Lernschwierigkeiten im Wege. Die Assistierte Ausbildung unterstützt Sie daher bei der Ausbildung von Jugendlichen mit Förderbedarf oder Ausbildungshemmnissen.

Wer ist zuständig?

Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die zuständige Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. Integrationsfachkraft des Jobcenters. Betriebe, die an der Assistierten Ausbildung teilnehmen möchten, können ihr Interesse entweder dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter melden.

Aufgaben der Handwerkskammer

Die Handwerkskammer ist zuständige Stelle für die betriebliche Ausbildung und steht Ihnen für alle Fragen vor und während der Ausbildung gern zur Verfügung. Der Ausbildungsbegleiter der Assistierten Ausbildung stimmt sich mit dem Ausbildungsberater der Kammer ab.

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