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Marco2811 - Fotolia

Verpackungsgesetz: Neuer Schnell-Check kann helfen

Will man schnell klären, ob man nach dem Verpackungsgesetz registrierungs- und systembeteiligungspflichtig ist, können "Fragen und Antworten" eine Hilfestellung sein.  Dabei kann ein von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erstellter Schnell-Check helfen.

Die neue "Schnell-Check-Hilfestellung" der ZSVR kann allerdings nicht auf alle denkbaren Sachverhalte eingehen, so dass es in Zweifelsfällen notwendig ist, die Betroffenheit anhand weiterer Hinweise auf der Webseite der ZSVR zu klären.

Sofern Verpackungen unterschiedlicher Art in den Verkehr gebracht werden oder verschiedene Vertriebswege genutzt werden, muss man den Schnell-Check für jeden Fall separat durchlaufen, beispielsweise einmal für eine Versandverpackung und einmal für eine Verkaufs- und/ oder Umverpackung.

Bei diesem Schnell-Check wird von folgendem Sachverhalt ausgegangen: Es wird eine mit Ware befüllte Verpackung in Deutschland in Verkehr gebracht. Dies umfasst auch den Fall, dass jemand damit beauftragt wurde, eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr zu bringen. Der Schnell-Check befasst sich nicht mit schadstoffhaltigen Füllgütern.

 Mehr Informationen zum Verpackungsgesetz.



Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

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