Symbolbild Testen Corona
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Körpernahe Dienstleistungen bleiben geöffnetVerschärfte Festlegung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Für Brandenburgs Kreise und kreisfreie Städte gilt ab Montag eine verschärfte Festlegung zur Eindämmung der Corona-Pandemie: Sobald dort der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen regional Einschränkungen für mindestens 14 Tage vorgenommen werden. Körpernahe Dienstleistungen bleiben geöffnet, so die Landesregierung.

Die aktualisierte Eindämmungsverordnung gilt ab Montag, 22. März, 00.00 Uhr, bis 11. April, 24.00 Uhr. Grundlage ist auch die Kabinettsvereinbarung vom vergangenen Dienstag, wonach die Kreise und kreisfreien Städte „rechtzeitig und spätestens ab dem Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 100 geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Nur so lässt sich ein landeseinheitliches Vorgehen auch künftig aufrechterhalten."

Mit der Rücknahme des dritten Öffnungsschrittes gemäß MPK-Beschluss vom 3. März soll die Entwicklungsdynamik des Infektionsgeschehens in den besonders betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten gebremst werden.



Konkret bedeutet das in betroffenen Kreisen / kreisfreien Städten:

  • Die 2-Haushalte-Regelung wird wieder umgestellt auf: 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen)
  • Der Einzelhandel wird geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen wird der Einzelhandel des täglichen Bedarfs
  • Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
  • Kindersport in Gruppen wird vollständig untersagt.
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken werden für den Publikumsverkehr geschlossen.

In Abhängigkeit der regionalen Entwicklung mit weiter steigenden werten sind die Landkreise / kreisfreien Städte aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Da der MPK-Beschluss im dritten Öffnungsschritt nur diese Punkte aufzählt, bleiben andere Öffnungen bestehen, dazu gehören u. a.:

  • Körpernahe Dienstleistungen unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln
  • Baumärkte
  • Buchhandel, sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel
  • Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte

Auch der Wechselbetrieb an den Schulen wird gekoppelt an regelmäßige Testungen bis zu den Osterferien weitergeführt.



Update: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Pflicht zum Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt. Damit können bis zu den Osterferien die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden, ob die Kinder vor Ort am Unterricht teilnehmen.