Energieeffizienzjahr 2016
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Was bringt das Energieeffizienzjahr 2016

Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks sind für das Jahr 2016 zahlreiche Neuerungen vorgesehen. Zur Jahreswende sind bereits die ersten energiewirtschaftlichen Änderungen in Kraft getreten. Dahingehend werden sowohl das Energiewendeprojekt des BMWi als auch der Klimaschutzplan des BMUB weiter entwickelt.

Anbei ein aktueller Überblick:

1. Abwärmeprogramm KfW
Hier soll Anfang April ein Programm starten, welches die Abwärmevermeidung und –nutzung innerhalb gewerblicher Unternehmen mit finanziert. Geplant ist ein Tilgungszuschuss von 30 Prozent. Für KMU soll ein zusätzlicher Bonus auf den Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent gewährt werden.

2. ,,Energieeffizient Bauen (153)‘‘ der KfW
Das Programm soll um den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 Plus erweitert werden. Hingegen soll der Förderstandard KfW- Effizienzhaus 70 zum 31.03.2016 auslaufen. Für das KfW-Effizienzhaus 55 soll ein vereinfachtes Nachweisverfahren nach Referenzwerten eingeführt werden, bei welchem die Sachverständigen aus standardisierten Maßnahmenpaketen Vorgaben für die Gebäudehülle und der Anlagentechnik auswählen können.

Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit soll von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden. Die Baubegleitung bei Neubauten soll auch im KfW-Förderprogramm 431 ,,Energieeffizienz Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung‘‘ gefördert werden.

3. ‘‘Anreizprogramm Energieeffizienz‘‘ des BAFA
Dieses Programm ist bereits zum Jahresbeginn mit der Förderkomponente ‘‘Heizungs- und Lüftungspaket‘‘ gestartet. Damit soll die ‘‘Wärmewende im Heizungskeller‘‘ beschleunigt werden. Hier werden besonders effiziente Heizungen inklusive einer Heizungsoptimierung und der Einbau einer Lüftungsanlage gefördert. 

Für das ‘‘Anreizprogramm Energieeffizienz‘‘ mit welchem das Scheitern der steuerlichen Sanierungsförderung kompensiert werden soll, ist ein Budget von 165 Mio. Euro über 3 Jahre vorgesehen. Dies soll im KfW Programm ‘‘Erneuerbare Energien Premium (271, 281)‘‘ in Form von zinsverbilligten Darlehen sowie Zuschüssen vergeben werden.

4. Förderung PV Speicher
Entsprechend den Informationen der KfW wird das KfW Förderprogramm "Erneuerbare Energien Speicher 275" ab dem 1. März 2016 wieder gefördert.
Dabei wird das bisher bestehende Programm fortgeführt und neu ausgerichtet. Wichtige Änderungen hierbei sind:
- Beschränkung der Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage auf 50 % der installierten Leistung (zuvor: 60 %).
- Für die geförderten Batterien muss eine Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren vorliegen (zuvor: 7 Jahre).
- Die aktuelle Richtlinie sieht derzeit nur Zusagen nach De-Minimis (Komponente 1) vor, daher sind aktuell Landwirte nicht antragsberechtigt.
- Die Höhe der Tilgungszuschüsse im Programmzeitraum (bis Ende 2018) gestaltet sich degressiv, das heißt in Abhängigkeit des Antragszeitraums von 25 % bis 10 % der förderfähigen Kosten. Zusagen für Tilgungszuschüsse stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Mitteln aus dem Bundeshaushalt für Tilgungszuschüsse.

5. Förderung ‘‘Querschnittstechnologien‘‘ des BAFA
Die Richtlinie wird zum 10.04.2016 konkretisiert. Der Wegfall der Förderung von LED Beleuchtung bleibt bedauerlicherweise erhalten.

6. Energiedienstleistungsgesetz
Nach §8 Energiedienstleistungsgesetz wurden Nicht-KMU verpflichtet bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit einzuführen. Da es auf Grund der Vielzahl der betroffenen Unternehmen zu Beraterengpässen im Markt gekommen ist, wurde durch das BMWI mitgeteilt, dass bei Fristversäumnis nicht automatisch mit einem Bußgeld zu rechnen ist. Diese kulante Verwaltungspraxis soll bis Ende April diesen Jahres gelten.

7. Energiepolitische Entwicklung

Klimaschutzplan
Unter Federführung des BMUB soll ein Klimaschutzplan erstellt werden, um die Klimaschutzziele bis 2050 zu erreichen. Der Dialogprozess soll bis Ende März 2016 abgeschlossen sein und der Entwurf des Klimaschutzplanes 2050 soll dann bis Mai 2016 durch das BMBU vorgestellt werden.

Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz
Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) sieht eine Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts vor. Daher ist für den Gebäudebereich ein Abgleich zwischen dem Energieeinspargesetz, der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbaren-Energien-Wärme-Gesetz vorgesehen. Ziel ist es die Regelwerke aufeinander abzustimmen sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung zu erleichtern und einen tatsächlichen Vollzug der Vorschriften sicherzustellen.

‘‘Energieeffizienzstrategie Gebäude‘‘
Die im NAPE angekündigte ‘‘Energieeffizienzstrategie Gebäude‘‘ (ESG) soll den künftigen Rahmen der Gebäude-Energieeffizienzvorhaben der Bundesregierung bilden. Hier liegt das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 zugrunde. Dies bedeutet z. B. eine Einsparung des Primärenergiebedarfes von 80 Prozent im Gebäudeberiech gegenüber dem Jahr 2008.

Energieeffizienzgesetz
Um die Planungssicherheit für Energieeffizienz-Investitionen in der Wirtschaft zu erhöhen, soll ein Energieeffizienzgesetz entwickelt werden. In diesem Gesetz werden verbindliche Energieeffizienzziele vorgesehen.. Ein Grünbuchprozess soll durch das BMWi in diesem Jahr initiiert werden.

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

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