A. Eckdaten Mindestlohn

I. Hintergrund der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
Das zentrale Anliegen der Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ist der Schutz der Arbeitnehmer vor Niedriglöhnen und die Gewährleistung eines fairen und funktionierenden Wettbewerbs.

II. Ab wann gilt der gesetzliche Mindestlohn?
In Deutschland gilt ab dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn (§ 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG)).

III. Wie hoch ist der Mindestlohn?
Er beträgt bundesweit 8,50 Euro brutto für jede Zeitstunde (§ 1 Abs. 2 MiLoG). Dieser Betrag stellt eine absolute Lohnuntergrenze dar.

IV. Wann gibt es Anpassungen des Mindestlohns?
Eine Überprüfung des Mindestlohns soll alle zwei Jahre durch die Mindestlohnkommission erfolgen. Erstmalig soll eine Überprüfung bis zum 30. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 durchgeführt werden (§ 9 Abs. 1 MiLoG).

V. Wie setzt sich die Mindestlohnkommission zusammen?
Die Mindestlohnkommission setzt sich wie folgt zusammen (§§ 4 ff. MiLoG):
- 1 stimmberechtigter Vorsitzender
- 6 stimmberechtigte Mitglieder (3 Arbeitgeberseite, 3 Arbeitnehmer)
- 2 beratende Mitglieder ohne Stimmrecht

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

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