Lehrvertrag Online
Sie haben sich entschlossen, einen Lehrling auszubilden und haben einen passenden Bewerber ausgewählt. Dann gilt es jetzt, den Berufsausbildungsvertrag vorzubereiten und abzuschließen.
Zur Erstellung des Berufsausbildungsvertrages nutzen Sie bitte den rechts stehenden Link über das Kundenportal. Damit haben Sie jederzeit Zugriff auf den erstellten Vertrag, können gegebenenfalls auch Änderungen vornehmen und den Vertrag zwischenspeichern. Sie möchten ohne die o. g. Vorteile fortfahren? Dann nutzen Sie bitte den Lehrvertrag Online ohne Login.
Ansprechpartner zum Lehrvertrag online sind Frau Kurth, Frau Stein, Frau Geruschke sowie Herr Jakobitz (für Fragen zu Lehrlingen mit Behinderungen sowie Schwerbehinderungen und sonderpädagogische Beratungen)
Bitte beachten Sie folgende Hinweise und nehmen gern Kontakt zu uns auf, wenn Unklarheiten bestehen.
Ausbildungsvergütung
Ist der Tarifvertrag allgemeinverbindlich, sind 100 Prozent zu zahlen. Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein (Tarif hat immer Vorrang – bitte tragen Sie im Punkt D ein, ob ein Tarifvertrag besteht oder nicht und benennen Sie diesen), sie darf nicht mehr als 20 Prozent unter dem einschlägigen Tarifvertrag liegen und die u. g. Mindestausbildungsvergütung (MiAV) nicht unterschreiten.
Mindestausbildungsvergütung 01.01.2026 - 31.12.2026:
- 1. Lehrjahr: 724 Euro
- 2. Lehrjahr: 854 Euro
- 3. Lehrjahr: 977 Euro
- 4. Lehrjahr: 1.014 Euro
Hinweis: Der Betrieb bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich!
Sollte sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzen, dann kreuzen Sie dies im Punkt D an. Sie können die Erläuterung dazu entweder im Punkt F oder in einer Anlage zum Vertrag eintragen.
Wenn ausbildungsbegleitende Hilfsmaßnahmen vereinbart werden, tragen Sie dies bitte im Punkt F ein.
Ausbildungsbeginn:
Sie legen den Beginn des Ausbildungsvertrages fest. Bitte beachten Sie, dass das Schuljahr 2026/27 im Land Brandenburg am 24. August 2026 startet. Es ist möglich, dass für Ihren Lehrling bereits zu diesem Termin der 1. Schulturnus beginnt.
Ausbildungsvertrag:
Bitte drucken Sie anschließend den Vertrag aus = 6 Seiten (Handwerkskammer-, Betriebs- und Azubiexemplar). Die Seite 7 ist bitte nicht auszudrucken. Es handelt sich nur um eine Informationsseite für Sie.
Bitte beachten Sie: Wenn beide Eltern erziehungsberechtigt sind, müssen beide eingetragen werden und den Vertrag unterschreiben!
Bitte wählen Sie aus, wie Überstunden ausgeglichen werden.
Achtung! Minderjährige dürfen keine Überstunden leisten! (Bitte im Punkt F ergänzen!)
Anschließend unterschreiben Sie bitte den Vertrag auf den Seiten 1,2,3 und 5 und der Lehrling – bei Lehrlingen unter 18 Jahren der/die Erziehungsberechtigte/n - auf den Seiten 1,3 und 5. (Achtung! Gegebenenfalls Nachweis über das alleinige Sorgerecht beifügen.)
Das Informationsblatt für den Auszubildenden bei Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ist bitte ebenfalls auszudrucken und dem Lehrling zu übergeben.
Die Anlage zum Vertrag (für Berufe, in denen es überbetriebliche Lehrgänge gibt) ist für Sie als Information und gleichzeitig auch dem Lehrling auszuhändigen.
Die Musterinformation des Betriebes an den Auszubildenden hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten lt. Datenschutzgrundverordnung ist auszudrucken und ausgefüllt an den Lehrling zu übergeben.
Bitte übergeben Sie Ihrem Lehrling die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan (im Vertrag bitte ankreuzen). Bilden Sie nach einem individuellen Rahmenplan aus, ist bitte eine Kopie bei der Einreichung des Berufsausbildungsvertrages an uns zu übergeben.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
bei Lehrlingen unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (Gültigkeit 14 Monate)
bei Verkürzung der Lehrzeit sind Nachweise über den entsprechend anrechenbaren Schulabschluss (z.B. Abitur) beizulegen bzw. bei Anrechnung die Nachweise über eine vorangegangene Ausbildung.
Den kompletten Berufsausbildungsvertrag schicken Sie bitte mit allen weiteren nötigen Unterlagen an die Handwerkskammer Cottbus, Abteilung Recht, Lehrlingsrolle, Altmarkt 17, 03046 Cottbus (geruschke@hwk-cottbus.de).
Bitte denken Sie auch an (siehe Formulare und Downloads):
- die Anmeldung zur Berufsschule (bitte direkt an die Berufsschule senden)
- in Bauberufen an die Anmeldung im Lehrbauhof Großräschen
- im Beruf Dachdecker an die Anmeldung im Lehrbauhof Großräschen
Ausbildungsnachweis:
Je nach Vereinbarung im Vertrag kann der Nachweis schriftlich oder elektronisch durch den Lehrling geführt werden. In einigen Berufen besteht die Möglichkeit, spezifische Nachweise zu führen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend (siehe Empfehlung Bundesinstitut für Berufsbildung).