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Lehrvertrag Online

Sie haben sich entschlossen, einen Lehrling auszubilden und haben einen passenden Bewerber ausgewählt. Dann gilt es jetzt, den Berufsausbildungsvertrag vorzubereiten und abzuschließen.

Zur Erstellung des Berufsausbildungsvertrages nutzen Sie bitte den Lehrvertrag Online über das Kundenportal. Damit haben Sie jederzeit Zugriff auf den erstellten Vertrag, können gegebenenfalls auch Änderungen vornehmen und den Vertrag zwischenspeichern. Sie möchten ohne die o. g. Vorteile fortfahren? Dann nutzen Sie bitte den Lehrvertrag Online ohne Login.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise und nehmen gern Kontakt zu uns auf, wenn Unklarheiten bestehen.

Ausbildungsvergütung

Ist der Tarifvertrag allgemeinverbindlich, sind 100 Prozent zu zahlen. Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein (Tarif hat immer Vorrang – bitte tragen Sie im Punkt D ein, ob ein Tarifvertrag besteht oder nicht und benennen Sie diesen), sie darf nicht mehr als 20 Prozent unter dem einschlägigen Tarifvertrag liegen und die u. g.  Mindestausbildungsvergütung (MiAV) nicht unterschreiten.

Mindestausbildungsvergütung 01.01.2024 - 31.12.2024:

  • 1. Lehrjahr: 649 Euro
  • 2. Lehrjahr: 766 Euro
  • 3. Lehrjahr: 876 Euro
  • 4. Lehrjahr: 909 Euro

Hinweis: Der Betrieb bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich!

Sollte sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzen, dann kreuzen Sie dies im Punkt D an. Sie können die Erläuterung dazu entweder im Punkt F oder in einer Anlage zum Vertrag eintragen.

Ausbildungsbeginn:

Sie legen den Beginn des Ausbildungsvertrages fest. Bitte beachten Sie, dass das Schuljahr 2024/25 im Land Brandenburg am 2. September 2024 startet. Es ist möglich, dass für Ihre/n Auszubildende/n bereits zu diesem Termin der 1. Schulturnus beginnt.



Ausbildungsvertrag:

Bitte drucken Sie anschließend den Vertrag aus = 6 Seiten (Handwerkskammer-, Betriebs- und Azubiexemplar). Die Seite 7 ist bitte nicht auszudrucken. Es handelt sich nur um eine Informationsseite für Sie.

Bitte beachten Sie: Wenn beide Eltern erziehungsberechtigt sind, müssen beide eingetragen werden und den Vertrag unterschreiben!

Bitte wählen Sie aus, wie Überstunden ausgeglichen werden.

Achtung! Minderjährige dürfen keine Überstunden leisten! (Bitte im Punkt F ergänzen!)

Anschließend unterschreiben Sie bitte den Vertrag auf den Seiten 1,2,3 und 5 und der/die Auszubildende – bei Auszubildenden unter 18 Jahren der/die Erziehungsberechtigte/n - auf den Seiten 1,3 und 5. (Achtung! Gegebenenfalls Nachweis über das alleinige Sorgerecht beifügen.)



Das Informationsblatt für den Auszubildenden bei Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ist bitte ebenfalls auszudrucken und dem/der Auszubildenden zu übergeben.

Die Anlage zum Vertrag (für Berufe, in denen es überbetriebliche Lehrgänge gibt) ist für Sie als Information und gleichzeitig auch dem Auszubildenden auszuhändigen.

Die Musterinformation des Betriebes an den Auszubildenden hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten lt. Datenschutzgrundverordnung ist auszudrucken und ausgefüllt an den/die Auszubildende/n zu übergeben.

Bitte übergeben Sie Ihrem/r Auszubildenden  die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan (im Vertrag bitte ankreuzen). Bilden Sie nach einem individuellen Rahmenplan aus, ist bitte eine Kopie bei der Einreichung des Berufsausbildungsvertrages an uns zu übergeben.

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • bei Auszubildenden unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (Gültigkeit 14 Monate)

  • bei Verkürzung der Lehrzeit sind Nachweise über den entsprechend anrechenbaren Schulabschluss (z.B. Abitur) beizulegen bzw. bei Anrechnung die Nachweise über eine  vorangegangene Ausbildung.

Den kompletten Berufsausbildungsvertrag schicken Sie bitte mit allen weiteren nötigen Unterlagen an die Handwerkskammer Cottbus, Abteilung Recht, Lehrlingsrolle, Altmarkt 17, 03046 Cottbus (geruschke@hwk-cottbus.de).

Bitte denken Sie auch an (siehe Formulare und Downloads):

Ausbildungsnachweis:

Je nach Vereinbarung im Vertrag kann der Nachweis schriftlich oder elektronisch durch den/die Auszubildende/n geführt werden. In einigen Berufen besteht die Möglichkeit, spezifische Nachweise zu führen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend (siehe Empfehlung Bundesinstitut für Berufsbildung).

 Für Fragen zum Thema Ausbildung stehen Ihnen und Ihrem/r Auszubildenden unsere Mitarbeiter/-innen gern zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner:



Ausbildungsberatung (Landkreise LDS, SPN und Cottbus)

Sandra Stein Mitarbeiterin HWK Cottbus

Sandra Stein

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-173

Telefax 0355 7835-285

stein--at--hwk-cottbus.de



Ausbildungsberatung (Landkreise OSL, EE und Cottbus)

Dummy Frau

Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de



Ausbildungsberatung/Schwerpunkt Inklusion

Christian Jakobitz

Ausbildungsberater (Inklusion)

Telefon 03375 2525-67

Telefax 03375 2525-62

jakobitz--at--hwk-cottbus.de

Lehrlingsrolle

Petra Geruschke

Telefon 0355 7835-143

Telefax 0355 7835-288

geruschke--at--hwk-cottbus.de



Downloads:





Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in der Ausbildung Ihrer/s Auszubildenden.