Weitere Entlastungen für Familien und Pendler Anpassungen der Eindämmungs- und der Quarantäne-Verordnung
Ab dem 25. Mai 2020 können wieder mehr Kinder in Brandenburgs Krippen und Kitas gehen. Dafür hat das Kabinett heute die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus geändert und eine sogenannte eingeschränkte Regelbetreuung für die Kitas beschlossen. Für kommende Woche ist eine erneute Aktualisierung der Verordnung geplant.
Vorgesehen sind dabei weitere Erleichterungen zum Beispiel für Fitnessstudios und Freibäder. Die ursprünglich bis zum 5. Juni geltende Quarantäne-Verordnung für nach Brandenburg einreisende Personen wird bereits zum morgigen 20. Mai deutlich gelockert. Das gaben heute Ministerpräsident Dietmar Woidke, Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sowie Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst im Anschluss an die Kabinettssitzung bekannt.
Für alle Erleichterungen gilt grundsätzlich die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.
Weiterer Fahrplan für Lockerungen
Für Donnerstag, 28. Mai:
- Öffnung von Fitness-Studios bei Personenbegrenzung (Distanzgebot) und Stoßlüftung inklusive der Duschen
- Öffnung der Freibäder unter der mit einem jeweiligen Konzept der Begrenzung der Personenanzahl in Abhängigkeit der Beckengröße und Liegeflächen
- Erlaubnis von Indoor-Sport mit Sportarten ohne engen Körperkontakt mit Personennutzungskonzept (Anzahl der Personen, Duschnutzung, Lüftung bzw. Erhöhung der Luftaustauschraten, Distanzgebot)
- Erweiterung des bereits möglichen Outdoor-Sports für Vereine mit der künftig möglichen Nutzung der Umkleideräume und Duschen
Für Samstag, 13. Juni:
- Öffnung von Indoor-Bädern einschließlich Thermen/Thermalbädern, darunter auch Tropical Island, mit Begrenzung der Personenzahl und Konzept für die Umkleiden und Gemeinschaftsduschen plus Erhöhung der Luftaustauschraten
- Trockensaunen ab mindestens 80 °C Grad und ohne Aufgüsse können ab 13. Juni starten; andere Saunen wie Dampfsaunen müssen geschlossen bleiben
Weiterer Fahrplan für die Kinderbetreuung
Bei der weiteren Öffnung der Kindertagesstätten wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ab dem 25. Mai ein größerer Gestaltungsspielraum gegeben. Die derzeitige Auslastung der Kitas liegt durchschnittlich bei 34 Prozent. Sie soll aber kontinuierlich erhöht werden, um trotz der angespannten Lage in der Pandemie so vielen Kindern und Eltern wie möglich ein Stück Normalität zurückzugeben.
Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden, wie weit sie die eingeschränkte Regelbetreuung im Hinblick auf verfügbare Betreuungskapazitäten aufnehmen können. Eltern, die bisher unter die Notfallbetreuung fielen, behalten ihren Anspruch. Zusätzlich wird für weitere Kinder eine Betreuungsmöglichkeit geschaffen. Vorrangig sollen Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung wieder die Kita besuchen. Außerdem dürfen alle Tagespflegepersonen wieder im vollen Umfang ihre Tätigkeit ausüben und auch Kinder betreuen, die keinen Notfallbetreuungsanspruch haben.
Der neue Mindestrechtsanspruch für Kinder, die angenommen werden, gilt für vier Stunden an mindestens einem Tag in der Woche. Das kann je nach Kapazität ausgeweitet werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder in einer festen Gruppe in der Kindertagesstätte betreut werden können. Zur Unterstützung dieser kommunalen Entscheidungen bietet das Land in der Eindämmungsverordnung Orientierungswerte für Gruppengrößen, die je nach Lage vor Ort über- oder unterschritten werden können. Wichtig ist, dass es bei einer Gruppe pro Raum bleibt.
Anpassung der Quarantäne-Verordnung
Mit der Änderung der Quarantäne-Verordnung entfällt ab morgen die bisher obligatorische 14-tägige häusliche Isolation für Reisende, die aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien mit Nordirland nach Brandenburg einreisen.
Auch die anderen Bundesländer ändern ihre Verordnungen derzeit entsprechend. Dies ist mit der Bundesregierung abgestimmt. Bisher gilt die Quarantänevorgabe bei einer nicht beruflich oder medizinisch notwendigen Einreise, um das Ansteckungsrisiko zu mindern. Auch Besuche von Dritten sind während der Zeit untersagt. Dieser Pflicht unterliegen ab morgen nur noch Personen, die nicht aus der EU beziehungsweise den fünf genannten Staaten nach Brandenburg einreisen. Für die Betreffenden gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen.
bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_II_39_2020.pdf
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