Anträge für Ländliche Entwicklung ab 1. Januar wieder möglich
Mit der zum 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Änderung der LEADER-Richtlinie können wieder Vorhaben zur Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität im ländlichen Raum aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) finanziert werden. Davon können auch Handwerksbetriebe profitieren.
Aufgrund der hohen Nachfrage musste Anfang Juni ein Antragstopp ausgerufen werden. Anträge können im Zeitraum ab Januar bis zum 31. März 2021 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. Grundlage der Bewilligung ist eine Auswahl der Vorhaben nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien. Die zur Förderung auszuwählenden Vorhaben werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – und der Prioritätensetzung durch die Regionen selbst bestimmt.
In aller Kürze:
- Förderung im Rahmen von Leader, Entwicklung des ländlichen Raumes (auch für Handwerksbetriebe)
- Förderanträge können vom 1. Januar bis zum 31. März 2021 beim MLUK eingereicht werden
- Förderhöhe bis zu 45 % für Kleinstunternehmen, max. 200.000 € | De-minimis
- Stellungnahme der lokalen Aktionsgruppe ist vorab einzuholen (z.B. für SPN https://www.spree-neisse-land.de/
Hintergrund
„Über die GAK und den Sonderrahmenplan können wir ergänzend zur ELER-Förderung weiter Vorhaben in unseren Dörfern unterstützen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Realisierung des Koalitionsziels gleichwertiger Lebensverhältnisse auf dem Lande geleistet", so Umweltminister Axel Vogel.
Mehr Informationen sowie die Richtlinie finden Sie hier.
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